Hallo!
Ich brauche mal wieder eure Hilfe!
Ich habe einen Mahnbescheid beantragt. Dieser wurde auch zugestellt, obwohl die Schuldnerin schon verstorben war. Der VB wurde dann nicht mehr zugestellt, weil Empfänger verstorben.
Nun habe ich vom Nachlassgericht eine Kopie des Erbscheins erhalten.
Wie mache ich jetzt weiter? Muss ich bei dem Gericht einen Antrag stellen oder einen neuen MB machen?
Danke euch im voraus.
lg
Erbschein - Tochter Alleinerbe
Wenn der Mahnbescheid zugestellt wurde, obwohl die Antragstellerin bereits verstorben war - so verstehe ich Dich - muss gegen die Erbin neu beantragt werden (vgl. Münchner Kommentar Rdnr. 46 vor § 688 ZPO).
Ist der Mahnbescheid zugestellt und der/die AntragsgegnerIn verstirbt dann, so wird das Mahnverfahren unterbrochen. Das Verfahren wird dann wieder aufgenommen, wenn der Antragsteller nun gegen die Erben unter der Behauptung, dass es sich um die Erben handelt, entsprechend weiter betreibt. Das Mahngericht hat die Erbenstellung nicht zu prüfen, so dass in diesem Fall die Einreichung der Erbscheinsausfertigung sogar entbehrlich wäre.
Ist der Mahnbescheid zugestellt und der/die AntragsgegnerIn verstirbt dann, so wird das Mahnverfahren unterbrochen. Das Verfahren wird dann wieder aufgenommen, wenn der Antragsteller nun gegen die Erben unter der Behauptung, dass es sich um die Erben handelt, entsprechend weiter betreibt. Das Mahngericht hat die Erbenstellung nicht zu prüfen, so dass in diesem Fall die Einreichung der Erbscheinsausfertigung sogar entbehrlich wäre.