RA-Gebühr
-
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2463
- Registriert: 24.07.2006, 21:13
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Wohnort: Düsseldorf
Die meisten Mahngerichte monieren den Eintrag als Haupforderung zwar nicht, aber er wirkt sich auch bei der Berechnung der RA Koaten für das Mahnverfahren nicht streitwerterhöhend aus. Ich denke besser ist es schon die GG als Hauptforderung geltend zu machen, da - wie auch im Klageverfahren - da ich dann auch die Verzinsung (Schuldner befindet sich schließlich in Verzug) beantragen kann.
- M.arinchen
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 465
- Registriert: 23.11.2006, 12:36
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Augsburg
Meine Freundin in einer anderen Kanzlei hat ein Problem:
Ihr Chef hat seinen Mdt angemahnt, er solle KoRe ausgleichen.
Hat dieser natürlich nicht gemacht - e voilà - Mahnbescheid soll jetzt raus.
Ihr Chef meint, da er ja seinen Mandanten angemahnt habe, bekomme er auch die Geschäftsgebühr aus dem Streitwert i.H.d. Rechnungssumme.
Was meint Ihr, ist das korrekt?
Ihr Chef hat seinen Mdt angemahnt, er solle KoRe ausgleichen.
Hat dieser natürlich nicht gemacht - e voilà - Mahnbescheid soll jetzt raus.
Ihr Chef meint, da er ja seinen Mandanten angemahnt habe, bekomme er auch die Geschäftsgebühr aus dem Streitwert i.H.d. Rechnungssumme.
Was meint Ihr, ist das korrekt?
~~~ teamwork makes the dream work ~~~
- j3NN
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 647
- Registriert: 03.04.2006, 20:29
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
- Software: AnNoText
- Wohnort: Krefeld
ALso in meiner letzten Kanzlei wurde das auch immer so gemacht. KR erstellt, nicht gezahlt, gemahnt mit neuer Kostenrechnung, beide KR im MB geltend gemacht.
Was ist der Unterschied zwischen Gott und Juristen? - Gott denkt nicht, dass er Jurist ist.
Treffen sich zwei Anwälte. Sagt der eine: "Wie geht's?"
Sagt der andere: "Ich kann nicht klagen."
Treffen sich zwei Anwälte. Sagt der eine: "Wie geht's?"
Sagt der andere: "Ich kann nicht klagen."
- M.arinchen
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 465
- Registriert: 23.11.2006, 12:36
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Augsburg
Das meine ich auch. Aber auf welcher Grundlage kann meine Freundin mit ihrem Chef argumentieren. Gesetzesgrundlage meine ich....Wenn es um die eigene Rechnung geht, dann entsteht keine GG zusätzlich!!
Bei mir ist es nur "Gefühlswissen", versteht mich schon, gell. Hihi.
~~~ teamwork makes the dream work ~~~
Ganz einfach: Weil es hier um eure eigenen Kosten geht. Man darf immer nur einmal die Gebühren erhalten. So würdet Ihr eure Gebühren ja doppelt geltend machen.
- M.arinchen
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 465
- Registriert: 23.11.2006, 12:36
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Augsburg
@j3nn: Hast Du dann die GG in die neue KR mit rein, oder?ALso in meiner letzten Kanzlei wurde das auch immer so gemacht. KR erstellt, nicht gezahlt, gemahnt mit neuer Kostenrechnung, beide KR im MB geltend gemacht.
Der Chef von meiner Freundin bekommt aber schon die 3305 VerfG für Antrag auf MB?
~~~ teamwork makes the dream work ~~~
- M.arinchen
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 465
- Registriert: 23.11.2006, 12:36
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Augsburg
@stineP: Klingt ganz logisch eigentlich...
ich glaube aber, der RA sieht die Eintreibung seiner Gebühren als "neuen Fall", der nichts mit dem vorherigen Rechtsstreit zu tun hat. Und deswegen meint er vielleicht, dass für einen neuen "Rechtstreit" auch neue Gebühren anfallen können.
ich glaube aber, der RA sieht die Eintreibung seiner Gebühren als "neuen Fall", der nichts mit dem vorherigen Rechtsstreit zu tun hat. Und deswegen meint er vielleicht, dass für einen neuen "Rechtstreit" auch neue Gebühren anfallen können.
~~~ teamwork makes the dream work ~~~
Eben drum! Die eigene Rechnung anmahnen, lässt keine GG entstehen. Die MB-Gebühr hingegen entsteht logischerweise dann schon