Nachtrag zum KfA

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Antworten
Steffi_B
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 54
Registriert: 02.06.2009, 15:21
Wohnort: Hamburg

#1

11.08.2011, 15:06

Hallo zusammen!

Ich habe einen KfA beim Gericht eingereicht, Gegenseite hat mittlerweile sogar schon bezahlt...

Leider habe ich geschrieben, die Antragstellerin ist zum Vorsteuerabzug berechtigt, was nicht stimmt! Ich habe also keine Umsatzsteuer geltend gemacht.

Kann ich diese nachträglich noch geltend machen?

Wenn ja, hat vielleicht jemand eine Vorlage?

Vielen Dank & Liebe Grüße
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

11.08.2011, 15:08

Was willst du denn da für eine Vorlage? Du berechnest sämtliche Gebühren mit Mehrwertsteuer und ziehst den bereits festgesetzten Betrag ab.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Steffi_B
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 54
Registriert: 02.06.2009, 15:21
Wohnort: Hamburg

#3

11.08.2011, 15:10

Habe noch nie einen Nachtrag gestellt. Es kann ja sein, dass ich beim Einleitungstext auf etwas besonderes achten muss. Bin mir nicht sicher, wie ich anfangen soll
gkutes

#4

11.08.2011, 15:10

jo, machste einfach noch mal nen neuen KFA
Steffi_B
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 54
Registriert: 02.06.2009, 15:21
Wohnort: Hamburg

#5

11.08.2011, 15:11

Super, vielen Dank!
Antworten