Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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hexeyh
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#1
16.05.2011, 14:22
Huhu!
Ich habe hier ein kleines Problem und hoffe auf Hilfe:
Titel wurde vom Vertragsanwalt 2004 erwirkt. Nun habe ich diesen zur Nachvollstreckung vorliegen... Aus den mir vorliegenden Unterlagen haben die Eltern damals die Ware auf den Namen ihrer Tochter, *1998, bestellt und nicht bezahlt.
Kann ich den Titel umschreiben? Leider haben alle Anschreiben an die Eltern bislang nichts gebracht...
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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BlackCatMusic
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#2
16.05.2011, 17:11
Da hat der "Vertragsanwalt" wohl gepennt.
Titel hätte gegen alle drei Schuldner (Mutter, Vater, Kind) erwirkt werden können/müssen.
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hexeyh
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#3
23.05.2011, 10:03
Kann man denn evtl. den Titel noch umschreiben lassen?
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Hat jemand Erfahrung damit?
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tweetyS
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#4
23.05.2011, 11:32
Auf wen lautet der Titel denn jetzt? Auf die Eltern?
Umschreiben kann ich mir nicht vorstellen, weiß es aber nicht.
Falls der Titel auf das Kind lautet: Soooooo lange dauert es ja auch nicht mehr, bis es volljährig ist.
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
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trinity11021975
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#5
23.05.2011, 21:55
Ich persönlich würde es mit der Mandantschaft erörtern, ob man da nicht Strafanzeige gegen die Eltern wegen Betruges erstatten sollte und auf jeden Fall nen neuen Mahnbescheid gegen die Eltern beantragen. Fünf Jahre warten, bis das Kind 18 ist, um dann die Kohle dort zu vollstrecken find ich ehrlich gesagt ziemlich unfair, das Mädchen weiss wahrscheinlich nicht mal, welchen Schindluder die Eltern da mit ihrem Namen treiben.