Mahnbescheid gegen Erben

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gabrielle
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#11

29.04.2011, 15:55

aus dem wunderschönen Hessenland.
Phönix
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#12

04.05.2011, 07:04

hallo,

bin auch aus Hessen :D , vielleicht kann ich hier ein wenig Licht ins Dunkel bringen:

Auch wenn kein Testament hinterlegt ist, wird das zum Wohnsitz zugehörige Nachlassgericht von der Gemeinde über den Todesfall informiert. Um die ganze Beerdigung zu regeln, muss ja eine Sterbeurkunde von der Stadt/Gemeinde ausgestellt werden. Hier werden die Daten desjenigen erfasst, der den Todesfall gemeldet hat bzw. als Ansprechpartner für die ganzen Formalien zur Verfügung steht. Evtl. bei Tod im Krankenhaus, werden die Daten auch von dort weitergegeben.

Bei meinem Schwiegervater war das so:
Mein Mann bekam irgendwann Post vom Nachlassgericht und musste evtl. weitere Erben mit Anschrift benennen. Bei uns gab es keine, aber ich könnte mir vorstellen, dass diese dann vom Nachlassgericht auch angeschrieben werden. Erbschein haben wir auch nie benötigt, da Bankvollmachten etc über den Tod hinaus für meinen Mann vorlagen. Somit konnten wir uns die Kosten hier sparen und trotzdem alles abwickeln.

Habt ihr denn Kenntnisse über die Vermögensverhältnisse des verstorbenen Schuldners? Wenn da nichts zu holen war, kann man sich die ganze Sache eh Sparen. Ein kluger Erbe wird dann mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragen.
VG Phönix

[color=#0000FF][font=Comic Sans MS]Ein Mensch, der nicht neugierig ist, ist praktisch schon tot....
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Das heißt dann wohl, dass Frauen lebendiger sind ;-)

Da es für die Gesundheit föderlich ist, habe ich beschlossen glücklich zu sein.
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gabrielle
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#13

05.05.2011, 15:10

über die Vermögensverhältnisse der verstorbenen Schuldnerin ist mir nichts bekannt. Von daher muss ich ja nun versuchen, gegen den Erben vorzugehen. Werde jetzt mal versuchen, den Erbeschein zu beantragen, sollte dieser aus irgendwelchen Gründen nicht erteilt werden können, werde ich aufgrund der geringen Forderungshöhe der Mandantschaft anraten, die Sache zu schließen. Mal schauen, was passiert.
Jupp03/11

#14

05.05.2011, 15:43

Die Arbeit mit Erbschein usw. lohnt sich erst dann, wenn die eigentliche HF mindestens 1.000,00 € beträgt, ansonsten abhaken.
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gabrielle
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#15

05.05.2011, 15:48

na phantastisch. bei uns gehts gerade mal um 94.00 Euro. Bekomme ich da keinen Erbeschein? Da wir Sondervereinbarung mit Mandantin haben, ist es egal, was es kostet.
Phönix
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#16

06.05.2011, 08:07

Also bei 94,00 würde ich die Sache abschreiben... (wahrscheinlich schmeißt die Mandantin dann noch gutes Geld hinterher).

Was ihr noch machen könntet um überhaupt irgendwie tätig zu werden:

Frag doch mal beim zuständigen Schuldnerregister nach, ob der Erbe die letzten 3 Jahre die eV abgegeben hat. Natürlich bekommst du nicht das Vermögensverzeichnis übersandt, weil Du keinen Titel hast. Aber zumindest wisst ihr dann, ob die eV abgeben wurde oder nicht - und wenn sie abgeben wurde, kann man sich den Heckmeck eh sparen, dann ist dort auch nichts zu holen. :| .

Die Mandantin kann dann hierüber aufgeklärt werden. (Und freut sich, dass sie von Euch abgehalten wurde, hier noch mehr Geld für nichts zu investieren. Zufriedene Mandanten sprechen Empfehlungen aus und kommen wieder :D )
VG Phönix

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#17

06.05.2011, 09:02

bei dieser Mandantin handelt es sich um ein Großmandat, d. h., wir haben eine Sondervereinbarung. Wir machen alles, um die Forderung zu realisieren. Sollte sie nicht realisierbar sein, wird nur ein Pauschalbetrag und die steuerfreien Auslagen berechnet. Von daher, ist es unserer Mandantin egal, was es kostet. Deshalb habe ich jetzt trotz alledem den Antrag auf Erteilung des Erbscheins gestellt und bin mal gespannt, ob es klappt und vor allen Dingen, was dann rauskommt.
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