Also, fange mal an! Wir waren außergerichtlich tätig und wollen nun einen Mahnbescheid machen.
Hauptforderung: Anspruch aus Dienstleistungsvertrag ca. 800,00 €
Möchte nun noch unsere Gebühren (1,3 Geschäftsgebühr) mit rein nehmen und würde dann eine 2 Hauptforderung als Schadenersatz ca. 100,00 € aufnehmen.
Geht das? Wie geht das dann mit den vorgerichtlichen Kosten? Wie siehts da aus mit der Anrechnung?
Ich denke man kann nur die Hälfte der Gebühr nach einem Streitwert von 800,00 € anrechnen oder?????
Bin jetzt völlig irritiert
![Weinen :cry:](./images/smilies/icon_cry.gif)
Kann mir bitte jemand helfen????
Gruss Nina