Kann mir jemand sagen wie ich einen MB zurücknehme, weil der Schuldner doch bezahlt hat. Mitteilung ans Gericht?
Vielen Dank im Vorraus!
Hallo zusammen!
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Ist der MB denn schon zugestellt?
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 749
- Registriert: 07.07.2006, 08:46
- Wohnort: NRW
Wie viel Zeit liegt denn zwischen Beantragung MB und Zahlung?
"...es kann ja nicht immer regnen..."
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 16
- Registriert: 05.01.2011, 16:33
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Der Mahnbescheid ist schon zugestellt.
Der Schuldner hat uns angerufen und sich beschwert. Daraufhin hat unser Sekreteriat nach gründlicher Nachforschung bemerkt, dass der geforderte Betrag bereits beglichen wurde und nur von einer Anwältin (die nicht mehr bei uns arbeitet) falsch verbucht wurde, deswegen hat niemand den Fehler bemerkt.....
Der Schuldner hat uns angerufen und sich beschwert. Daraufhin hat unser Sekreteriat nach gründlicher Nachforschung bemerkt, dass der geforderte Betrag bereits beglichen wurde und nur von einer Anwältin (die nicht mehr bei uns arbeitet) falsch verbucht wurde, deswegen hat niemand den Fehler bemerkt.....
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
..oder der Gegner Widerspruch einlegt. Ich würde deswegen den Gegner informieren, daß sich die Angelegenheit erledigt hat und ihr das Mahnverfahren nicht mehr weiter betreibt.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Genau. Denn wenn er Widerspruch einlegt, dann entstehen weitere Kosten. Das teile ich den Schuldnern immer so mit. Ich mach dann quasi ein Abschlussschreiben. In dem steht, dass das Mahnverfahren nicht weiter betrieben wird, da sich die Angelegenheit auf Grund seiner Zahlung erledigt hat und er bitte keinen Widerspruch einlegen soll gegen den MB, da sonst weitere Kosten entstehen.