Hilfe dreister Schuldner!

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cjdenver
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#11

24.03.2011, 18:28

zora83 hat geschrieben:Die Kosten sind relativ gering, einmal 35,00 € Vergütung und 40,00 € Auslagen.
das sind geringe kosten? will nicht wissen was bei euch dann hohe kosten sind :roll:

bei solchen beträgen würde ich als "unverschämter schuldner" auch sagen: die könnt ihr euch an den hut stecken...

wie wollt ihr denn begründen dass euch für (wieviele auch immer?) mahnungen 70 € an kosten entstanden sind?

das ist nicht durchsetzbar, der gegner hat recht. und ihr solltet aufpassen, denn sowas kann auch nach hinten losgehen.
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An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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wifey
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#12

27.03.2011, 09:28

Bei Inkassobüros sind das aber durchaus normale Gebühren
Viele Grüße

ich
cjdenver
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#13

28.03.2011, 19:34

ja, deswegen dürfen inkassobüros ihre kosten bei gerichtlicher festsetzung auch vergessen ;)
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#14

28.03.2011, 19:51

cjdenver hat geschrieben:ja, deswegen dürfen inkassobüros ihre kosten bei gerichtlicher festsetzung auch vergessen ;)
:mrgreen: :mrgreen:
~ Grüßle ~
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