HILFE-Antrag auf ERlass Haftbefehl

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Monte
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#21

31.05.2007, 18:38

Sorry schon zu spät, habs gestern an den GV geschickt, mit dem Auftrag den HB beim AG zu beantrag und danach auch zu vollstrecken.
Trotzdem Danke, ist halt schon ne Weile her, dass ich nen HB in der Hand gehabt habe, bzw. einen beantragen musste.
Wer kämpft, kann verlieren.Wer nicht kämpft, hat schon verloren!
Gast

#22

31.05.2007, 19:38

Am schnellsten gehts immer, wenn gleich im Kombi-Auftrag der Antrag gestellt wird, für den Fall der Weigerung oder des Nichterscheinens die Unterlagen an das Vollstreckungsgericht zum Erlass eines Haftbefehls weiterzuleiten.
Das Vollstreckungsgereicht wird beauftragt, die Vollstreckungsunterlagen dem Gerichtsvollzieher wieder zu übersenden, der gleichzeitig mit der anschliessenden Verhaftung beauftragt wird.

Also alles in einem Auftrag:
Pfändung, Abnahme der EV, Erlass des HB, Verhaftung

Hierdurch wird langes Hin- und Herverschicken vermieden, alle Unterlagen bleiben zusammen und es geht schnell (bei unserem AG wird der HB innerhalb 1 Woche erlassen.
Ich kann als GV also nach gut 1 bis 2 Wochen beim Schuldner mit dem Haftbefehl auf der Matte stehen.
Mandy

#24

12.07.2007, 08:49

Ich habe hierzu auch einmal eine Frage: Der Haftbefehl ist erlassen, Zustellung und Verhaftung sind erfolgt. Wie hoch sind in so einem Fall die Kosten für den Gläubiger?

Muss der Gläubiger eine Art Tagessatz bezahlen, je nachdem, wie viele Tage der Schuldner sitzt?

Ich hoffe, hier kann mir jemand helfen. Danke schon einmal.
berlin1948
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#25

12.07.2007, 11:44

Meinst Du die Haft-Hotel-Kosten/S. § 888 Abs. 15 ZPO? Die Vorschusspflicht f. des Gläubigers besteht doch wohl nicht mehr - oder doch?
Gast

#26

12.07.2007, 11:57

na ans Gericht! Haftbefehle erläßt nen Richter :D
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butterflybabe
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#27

12.07.2007, 13:26

Ist zwar schon ein paar Monate her, seit ich den letzten verhaften lies, aber ich hab nur immer die Gerichtsvollzieherkosten bezahlt. Ebenfalls keine Gebühren.

Der GV holt sich hier ja die Polizei zur Hilfe, und das müsste auf Staatskosten gehen.
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Curry
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#28

12.07.2007, 13:28

Ich denke schon, dass diese Vorschusspflicht besteht. Meistens ist es ja nur so, dass die e.V. dann abgenommen wird. Ich hab es noch nicht erlebt, dass jemand verhaftet wurde, von daher kann ich nicht sagen, ob man das letztendlich wirklich bezahlen muss.
Curry

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jenniver
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#29

12.07.2007, 13:37

Wenn der Schuldner sich verhaften lässt, dann hat der Gläubiger auch für die Kosten aufzukommen. Allerdings ist es mir bisher auch noch nie passiert. Die haben dann alle die e.V. abgegeben und einige sogar gezahlt.
Zum Glück war bei uns der Hb immer nur ein Druckmittel.
Mandy

#30

13.07.2007, 11:40

Danke, habe mich dennoch bei der JVA informiert. Ehe man dort allerdings den richtigen Bearbeiter dran hat, wird man auch x-mal weitergeschalten.

Letztendlich hat man mir mitgeteilt, dass es im Durchschnitt 90 Euro pro Tag kostet + alles das, was der Typ dann noch futtert.
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