Mahnbescheid kann nicht zugestellt werden!

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wifey
...ist hier unabkömmlich !
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#11

11.07.2007, 21:32

Hatte jetzt auch als erstes die Idee, ob nicht vielleicht ein GV so freundlich wäre, den netten Postboten vor Ort zu "ersetzen" ....
Kann man das denn nicht evtl. :tel mit dem Mahngericht abklären?
Viele Grüße

ich
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Katie
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#12

11.07.2007, 21:47

Hast Du schon mal versucht, beim EMA anzurufen? Bezieh Dich auf die erteilte Auskunft und frage mal ganz höflich nach. Ich hatte das schon, wenn der Schuldner nur Untermieter war. Ich hab das auch schon einige Mal gemacht und hatte auch kein Problem. Kommt halt immer auch die Mitarbeiter vom EMA an. Dann schreibst Du einfach an`s Mahngericht "c/o oder bei XY" oder so.

Wichtig ist für Dich, den Namen der Freundin zu erfahren.

Was Du auch mal versuchen kannst. Über die Auskunft von Klicktel. Gib mal die Adresse ein und schau mal, wer dort wohnt. Ist allerdings nur was, wenn es keine Großstadt ist. Dann einfach mal bei einem Hausbewohner anrufen und so tun, als sei man von einem Zustelldienst (ich weiß, nicht so ganz in Ordnung, aber der Zweck heiligt die Mittel), so ungefähr, der zuständige Zusteller war heute da und wollte dem Herrn X ein Paket zustellen, konnte aber kein Klingelschild finden. Wohnt der bei ihrem Haus? Wenn Du Glück hast, bekommst Du den Namen der Freundin.

Ich hoffe, Du hast Erfolg.
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charly03
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#13

11.07.2007, 21:54

Was ist, wenn die sich alle zu gut kennen in diesem Haus - was ja grad in kleineren Häusern so üblich ist - und der von ihr angerufene Nachbar nichts besseres zu tun hat, als gleich zu plappern. Dann macht doch erst recht niemand die Tür auf. Nur ein kleiner Einwand - ansonsten find ich die Idee nicht schlecht, auch, wenn es vielleicht nicht die feine Art und Weise ist. Aber das, was die Schuldner manchmal mit uns veranstalten, ist es auch nicht. Also viell. einfach versuchen.
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Katie
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#14

11.07.2007, 22:30

Der Zusteller muß doch nicht persönlich an den Schuldner zustellen, es reicht doch, wenn er den MB in den Briefkasten wirft.

Meiner Meinung nach ist ein Zustelldienst wirklich nichts, was Mißtrauen erweckt. Heutzutage wir soviel bestellt. Okay, ich durch meinen Beruf wäre skeptisch, doch welcher Normalbürger rennt zu seinem Nachbarn und sagt, ey, Hermes, GLS oder so hat hier angerufen und nach Dir gefragt?

Doch hier kann ja jeder mit den Tipps machen, was er will, versuchen oder nicht. :)
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charly03
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#15

11.07.2007, 22:33

Stimmt eigentlich. Ist wohl wirklich berufsbedingt, dass man (hier: ich) so misstrauisch ist und immer gleich etwas dahinter versteckt sieht. Und auch, wenn ich oben diese klitzekleine (;)) Einschränkung gemacht habe - ich glaub, ich würd es auch mal auf diesem Weg versuchen.
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#16

11.07.2007, 22:37

Hast Du schon mal versucht, den Empfänger als Untermieter anzugeben? Z. B.

Herr
M. Müller
c/o
C. Christensen

Manchmal hilft das.
Es ist besser zu schweigen und als Idiot verdächtigt zu werden, als zu reden und dadurch alle Zweifel zu beseitigen.

Abraham Lincoln (1809-65)
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#17

11.07.2007, 23:43

Was sich in solchen Fällen oft als hilfreich erwiesen hat, sind die Ermittlungen an Ort und Stelle durch das Einwohnermeldeamt. Dazu bedarf es lediglich einer kurzen Schilderung der Melde- und Aufenhaltstatbestände gegenüber der zuständigen Behörde. Dann marschiert ein Beamter los und klärt vor Ort, so dass zumindest ein Zeitfenster entsteht, in welchem der Mahnbescheid zugestellt werden kann. Dies deshalb, weil die Behörde dafür sorgt, dass Klingeln und Briefkästen beschriftet werden.

Der oder die Betreffende kann sich zwar wieder entziehen, aber VB und ZV-Zustellungen können ja durch Gerichtsvollzieherin oder Gerichtsvollzieher bewirkt werden, die auf Erläuterungen zur Antreffbarkeit regelmäßig besser reagieren.
jenniver
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#18

12.07.2007, 06:56

Hast du es mal mit einer Anschriftenermittlung über die Post versucht? Die Formulare dafür bekommst du kostenlos bei jedem Postamt, dann weißt du zumindest, dass Post an ihn zustellbar ist. Die geben dann auch an, wenn er als Untermieter c/o gemeldet ist, so dass du dann den Namen hast. Schließlich wird der Mb nicht persönlich vom Postboten übergeben, sondern per Einwurf in den Briefkasten zugestellt.
jenniver
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#19

12.07.2007, 07:03

Wenn du sagst, die Post konnte außergerichtlich zugestellt werden, kannst du auch nochmal versuchen, ihn per Einschreiben- Rückscheinbrief aufzufordern, die Forderung zu bezahlen, blöd ist dann nur, wenn er das Schreiben nicht abholt. Wenn er es doch bekommt, hast du dann damit auch die Möglichkeit, dem Gericht den Nachweis zu erbringen, dass zugestellt werden kann. Wir hatten in letzter Zeit auch viele Probleme mit Zustellungen und vom Gericht oft die Mitteilung erhalten, dass der Mb oder Vb dauern kann, da die Zustellungsurkunde Fehler seitens der Post aufwies und das Gericht diese hat nachbessern lassen.
eva3003
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#20

12.07.2007, 08:10

Danke für eure Hilfe. Das mit dem c/o steht schon im Mahnbescheid mit drin, wir wissen auch den Namen von der Frau. Aber scheinbar scheitert es nur am fehlenden Namensschild am Briefkasten. Aber ich werd´s nochmal beim Gericht versuchen!
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