Auseinandersetzungsanspruch pfänden gegenüber Ehegatte

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Waldelfe
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#1

04.03.2011, 13:08

Hallihallo,

ich hab hier ein für mich unlösbares Problem und hoffe, dass hier mir wiedermal jemand weiterhelfen kann.

Wir haben eine Lebensversicherung gepfändet. Nun ist das aber ein Vertrag in der Form "Verbundene Leben", bei dem 2 Versicherungsnehmer vorhanden sind. Ohne die Zustimmung des einen, können wir die LV nicht kündigen. Dass wir die nicht bekommen, ist ja klar.

Nun müssten wir doch den Auseinandersetzungsanspruch pfänden. Ich finde in der Literatur alles über die Auseinandersetzungsansprüche in Erbengemeinschaften, Miteigentumsanteilen oder GbR-Anteilen. Aber nix, was Ehegatten betrifft.

Wie gehe ich jetzt weiter vor? Bin ich vielleicht auf dem falschen Gleis und muss was ganz anderes machen? Kann mir jemand weiterhelfen?

Vielen dank für eure Hilfe.
Waldelfe
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#2

09.03.2011, 09:39

Kann mir hier wirklich keiner weiterhelfen? Hat das noch niemand gemacht?
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Michael1974
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#3

09.03.2011, 18:03

Hallo Waldelfe,

in der Literatur habe ich folgendes zu dem Thema "Verbundene Leben" gefunden:

"Da die Ehegatten sich durch den gemeinschaftlichen Vertragsabschluss für dessen Dauer zu gemeinschaftlichem Vorgehen verbunden haben, können sie selbst Gestaltungsrechte nicht gemeinsam ausüben. Daher kann einer der Versicherungsnehmer auch die Aufhebung der Gemeinschaft nicht verlangen. Diesen Beschränkungen unterliegt ein pfändender Gläubiger jedoch nicht. Er kann daher nach Pfändung der anteiligen Rechte aus dem Versicherungsverhältnis nur eines Ehegatten vom anderen Partner verlangen, dass er der Kündigung der Versicherung zustimmt und den damit fällig werdenden Anspruch auf die Prämienreserve nach Kopfteilen mit einzieht."

So richtig wird das wahrscheinlich auch nicht weiterhelfen, aber aus dem letzten Satz geht zumindest hervor, dass ein Auseinandersetzungsanspruch nicht gepfändet werden muss, sondern die Zustimmung des Partners zur Kündigung verlangt werden kann. Aber wie?? Da hab ich selbst leider keine Ahnung...

Ich hoffe aber, dass du trotzdem irgendwie weiterkommst. Wenn ich Du wäre, würde ich einen Rechtspfleger beim hiesigen Gericht anrufen und nachfragen...

Lg, Michael
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