OSCI-Nachricht

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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misspinky1984
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#51

16.02.2011, 09:09

@Geniesserin: Nee, wir sind nicht bei der SPK. Na mal sehen, ich habe mir gestern einige Unterlagen zum EGVP rausgesucht. Muss ich nur mal in Ruhe durcharbeiten. Kann mir vielleicht noch jemand kurz erklären, was es mit dem Aufbaugrad auf sich hat?!
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
rosa

#52

16.02.2011, 12:34

oh man ich krieg diesen kack Pin nirgends her, ich geh bald die Wand hoch.

Jetzt hat Chef "aufgeräumt" und ich hab 40 Akten in denen ich MB machen soll, vielleicht sollte ich mir das mit dem EGVP doch mal ansehen. Karten haben wir ja... nur kein Plan wies geht :D
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Mimiho
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#53

19.02.2011, 14:56

also der Ausbaugrad gibt an, was Du alles über EGVP absenden oder bekommen willst.
Der folgende Auszug stammt von der Seite des Amtsgerichtes Berlin-Wedding:

"Für folgende Nachrichten kann ein Ausbaugrad vereinbart werden:
"00" = Antragsteller erhält keine Nachricht über EDA
"01" = Kosten- / Erlassnachricht für Mahnbescheide
"02" = Zustellungs- / Nichtzustellungsnachrichten für Mahnbescheide
"04" = Kosten-/ Erlassnachrichten für Vollstreckungsbescheide
"08" = Widerspruchsnachricht
"16" = Zustellungs- / Nichtzustellungsnachrichten für Vollstreckungsbescheide
"32" = Abgabenachricht
"64" = Monierungen (zu Mahn- und Vollstreckungsbescheiden, Anträgen auf Neuzustellung des Mahn- oder Vollstreckungsbescheids)
Durch die vorstehende Nummerierung der Mitteilungen wird es dem EDA-Teilnehmer möglich, den Rücklauf nur für ganz bestimmte Nachrichten zu vereinbaren. Jede gewünschte Nachrichtenart muss besonders angesprochen werden. Dadurch lässt sich aus dem Ausbaugrad eindeutig ermitteln, welche Nachrichten mit dem Teilnehmer im EDA vereinbart worden sind.

Beispiel:

11" Der Antragsteller wünscht Kosten-/Erlassnachricht für Mahnbescheide, Zustellungs- und Nichtzustellungsnachrichten für Mahnbescheide und Widerspruchsnachrichten im EDA zu erhalten. Der anzugebene Ausbaugrad errechnet sich dann wie folgt:
a) für Kosten-/Erlassnachrichten (MB) = Ausbaugrad "01"
b) für Zustellungs-/ Nichtzustellungsnachrichten (MB) = Ausbaugrad "02"
c) für Widerspruchsnachrichten = Ausbaugrad "08"
vereinbarter Ausbaugrad ( = Summe der Einzelwerte) = Ausbaugrad "




Der vom Teilnehmer gewünschte Ausbaugrad muss auf dem Antrag auf Erteilung einer Kennziffer angegeben werden, spätere Änderungen sind jederzeit möglich.

Nachrichten, die nicht im angegebenen bzw. bei Gericht hinterlegten Ausbaugrad enthalten sind, erhält der Teilnehmer stets schriftlich. Widerspruchs- und Abgabenachrichten werden auch zusätzlich schriftlich an den Teilnehmer versandt, wenn bei Einsprüchen und Widersprüchen Begründungen enthalten sind. "
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Geniesserin
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#55

21.02.2011, 10:51

Also ich finde das EGVP sehr praktisch.
Nach anfänglichen Einrichtungsschwierigkeiten ist die Praxis sehr einfach bzw. angenehm.
Das Passwort kann bis zu 12 Ziffern haben. Vielleicht ist irgendwo in der Akte eine 8 bis 12-stellige Zahl aufgeschrieben wo einfach nicht "Passwort" dransteht. Ob man jetzt allerdings eine "Passwort vergessen"-Funktion hat, weiß ich nicht, ich wüsste gerade nicht mal, ob und wo man es ändern könnte.
Den Ausbaugrad kannst Du auch einfach beim zuständigen AG erfragen.
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