Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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#11
17.02.2011, 08:46
Naughty but nice hat geschrieben:Was ist denn ein gelber Hinweis???
Wenn man den MB online beantragt, wird automatisch eine logische Prüfung durchgeführt. Die sagt halt, die Nebenforderung ist angesichts der eingeklagten HF zu hoch.
Hatte man da dann nicht die Möglichkeit, den vorgerichtlichen Streitwert anzugeben? Hab die schon länger nicht mehr gemacht darum bin ich grad nicht sicher.
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Lucy Planlos
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#12
17.02.2011, 11:27
http://www.online-mahnantrag.de" target="blank
Sobald ein Eingabefehler bemerkt wird, erscheint nach Neuladen der jeweiligen Seite ein Hinweistext zur Rechten der Eingabefelder....
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Lucy Planlos
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#13
17.02.2011, 11:40
ok...weis jetzt zwar nicht, weswegen mein letzter Eintrag weg ist, aber hier nochmal:
wenn man online den Mahnantrag ausfüllt, auf der dafür eingerichteten Seite, dann erscheint bei Eingabefehlern nach Neuladen der Seiten ein gelber Hinweistext zur Rechten des normalen Eingabetextes....das meinte ich:-)
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Naughty but nice
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#14
18.02.2011, 19:22
ich bin auch der Meinung, dass man einen höheren Streitwert für die 2300er im MB mit aufnehmen kann!! Zumindest mache ich es so. Kommt zwar immer eine Beanstandung vom Gericht aber dann weise ich noch mal auf den abweichenden Streitwert hin und dann passts auch mit dem MB.