Sollte ich ein dazu passendes Thema übersehen oder in der Suchfunktion nicht gefunden habe, sei mir dies verziehen.
Folgendes Problem:
Ich habe zwei Abrechnung eines Inkassounternehmens vorliegen. Gebühren und Mahnkosten ohne Ende und vorallem ohne einen durchschaubaren Sinn.
zb.
Haupforderung und Zinsen
- Inkassokosten und Mwst 53 €)
- Inkassokosten und Mwst (gleiches Datum 10,50 €)
- Vorgerichtl. Anwaltskosten 53 €)
- vorge. Anwaltskosten gleiches Datum 10,50
diverse EInigungsgebühren etc.
Hat irgendwer einen Plan wonach die das berechnen und warum doppelt. Es handelt sich hier um Anwälte die für eine Vers. arbeiten. Ich weiß das Gerichte entschieden haben sollen, dass Inkassobüro die normalen Anwaltsgebühren geltend machen können.
Wie gehe ich da vor? Setze ich die einfach ab?
Gebühren bei Inkassounternehmen
- misspinky1984
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Inkassounternehmen rechnen nach dem RDGEG ab
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.
Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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Vielleicht hilft Dir der Link ein wenig weiter:
http://www.verbraucherrechtliches.de/20 ... ssokosten/" target="blank
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Oder hier: http://www.inkassokosten.com/" target="blank
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