Hallo zusammen,
habe eine kurze Frage.
Wir haben eine Schuldnerin, die am August 2010 eine selbstschuldnerische Bürgschaft bezüglich der Forderung eines Bekannten bei uns abgegeben hat. Nachdem sie nun die versprochenen Raten nicht eingehalten hat, haben wir MB/VB und ZWV Auftrag gemacht, wodurch der GVZ uns nunmehr mitgeteilt hat, dass die Schuldnerin bereits im Januar 2010 die EV abgegeben hat.
Mein Chef möchte nunmehr, dass ich eine Betrugsanzeige mache.
Kann ich das? War das Eingehungsbetrug? Hat jemand schon so eine Erfahrung gemacht?
Vielen Dank für eure Hilfe
Betrug bei Bürgschaft?
- Kasimir1603
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Ob das Eingehungsbetrug war oder nicht, sollte Dein Chef wissen und entscheiden. Sollte dies der Fall sein, dann kannst Du anhand der Eckdaten die entsprechende Anzeige machen. Aber ob das ein Eingehungsbetruf ist, fällt wohl unter "Rechtsberatung"
Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
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- Foren-Azubi(ene)
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Es handelt sich bei dem Bekannten um den Geschäftsführer einer GmbH i.G, die auch Schuldnerin ist. Vermögen - unbekannt, haben noch keine Vollstreckungsmaßnahmen gegen diese eingeleitet
Eine Freude vertreibt hundert Sorgen (chinesische Weisheit)
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Man sollte sich halt einen Bürgen vorher genau anschauen
Sorry, aber mit einem Eingehungsbetrug wirst du nicht weiterkommen.
Sorry, aber mit einem Eingehungsbetrug wirst du nicht weiterkommen.