Verjährung Nebenkosten 2007

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Sonnenkind
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#1

29.12.2010, 13:04

Hallo!
Ich sitze gerade über einem Mahnbescheid. Es geht um Nebenkosten 2007 - 2009. Ich bin der Meinung, dass die Nebenkosten für 2007 verjähren und ich den Mahnbescheid am besten faxen sollte. Könnt ihr mir dies bestätigen oder liege ich falsch?
Nebenkosten verjähren doch nach 3 Jahren. Sofern sie nun ab 01.01.2008 laufen, müssten die für 2007 ja eigentlich verjähren. Vielleicht habe ich aber auch nur einen Knoten im Hirn.

Vielen lieben Dank für Eure Antworten.
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franny
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#2

29.12.2010, 14:03

da die NK2007 im Jahr 2008 zugestellt wurde läuft die Frist bis 31.12.2010 also lieber faxen, damit Frist gewahrt ist. Auf die Post ist ja leider kein Verlass.
cosmicmoon
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#3

29.12.2010, 14:42

Bezüglich des "faxen" hier der Hinweis von:http://www.mahngerichte.de/onlineverfahren/barcode.htm

Die Barcodes werden vom Gericht automatisiert gelesen; deshalb können Ergänzungen oder Anlagen zu dem Verfahren nicht berücksichtigt werden. Ebenso muss der Ausdruck der Barcodes eine automatisierte Erfassung ermöglichen. Es dürfen daher nur Barcodeanträge mit sauberem Ausdruck eingereicht werden; eine Übermittlung per Telefax ist generell unzulässig, da die niedrige Auslösung der Faxgeräte die Barcodeinformationen nicht übertragen kann.

So auch Mes, Prozessformularbuch 2010: Ein per Telefax übermittelter Mahnantrag ist unzulässig (OLG Stuttgart OLGR 2000, 297; LG Hagen NJW 1992, 2036). Die Nichtbeachtung des Formularzwangs oder die Wahl eines falschen Formulars machen den Antrag unzulässig.

Musielak/Borth ZPO: Zu beachten ist, dass der Antrag im Barcodeverfahren nicht per Fax übermittelt werden darf. Zurückgewiesen wird ein unzulässiger Antrag erst, wenn der Antragsteller ihn nach entsprechendem Hinweis nicht formgerecht wiederholt (§ 691 Rn. 3).
franny
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#4

29.12.2010, 15:24

Ja so heißt es, aber in Kanzleien ist es gängig auch mal nen MB zu faxen kurz vor Jahresende. Falsch kann es nicht sein, also ich würde es immer wieder tun.
Sonnenkind
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#5

29.12.2010, 16:04

:thx
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#6

29.12.2010, 16:21

Wann wurden die Nebenkosten denn abgerechnet? Nebenkostennachzahlungen können nicht mehr verlangt werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Ende der Abrechnungsperiode abgerechnet wurden. Vielleicht hat sich insoweit Deine Frage nach der Verjährung ja bereits erledigt, weil: Zu spät abgerechnet ???
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#7

29.12.2010, 20:48

Also ich würde den MB nicht faxen, denn bin der Meinung, dass die Zustellung dann nicht wirksam erfolgt ist. Ich muss so Dinge dann immer in den Nachtbriefkasten werfen.

Eine andere Möglichkeit wäre natürlich, den Mahnbescheid online ans Mahngericht zu schicken.

Jedenfalls hatten wir mal `nen Fall in 2008, da mussten wir den MB online übertragen - ich glaub das lief über das EGVP - doch der wurde dann auch noch zurückgewiesen, weil wir für das Mahngericht keine Kennziffer hatten! Schlimm sag ich nur...die mussten wir erst beantragen *g*...war von außerhalb das Mahngericht.

Also mit dem Fax wäre ich vorsichtig!
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#8

30.12.2010, 10:25

Wann wurde die NK 2007 denn zugestellt?? I.d.R. werden die ja immer erst im Jahr 2008 zugestellt, so dass die Verjährungsfrist von drei Jahren ab dem Jahresende, hier also ab 31.12.2008 läuft. Die Verjährung setzt also m.M.n. erst am 31.12.2011 ein. Oder irre ich mich jetzt hier so gewaltig?? :oops:
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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#9

30.12.2010, 10:29

Danke für Eure Antworten. Aus den Unterlagen kann ich nicht ersehen, wann die Nebenkostenabrechnung 2007 zugestellt wurde. Ich habe von Mandantin nur die letzten Mahnschreiben vorliegen. Diese datieren mal von 2009 bzw. 2010. Sie nimmt aber nie Bezug auf das Schreiben, wo sie diese in Rechnung gestellt hat.
Wir machen unsere Mahnbescheide immer im Online-Mahnverfahren, drucken diese aus und schicken diesen dann an das Mahngericht. Über EGVP haben wir noch nie etwas gemacht.
Ich glaube ich versuche trotzdem mal, den Mahnbescheid vorab zu faxen. Ich berichte dann, was daraus wurde.
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#10

30.12.2010, 10:43

Es steht m.E. sogar auf dem ausgedruckten Vordruck, dass NICHT gefaxt werden kann. Du musst zum Gericht hingehen und den in den Briefkasten packen.
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
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