MB gegen eigenen Mandanten - bräuchte mal Hilfe
- butterflybabe
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Lieg ich jetzt falsch, aber zuständig ist doch im der Gerichtsstand des Antragsstellers, oder?
- icerose
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nochmal danke für die promte Beantwortung einer ziemlich dämlichen Frage.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
- icerose
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Da wird mir sicher noch etwas einfallen. Danke, liebe Grüße von icerose
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
- stein
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Der Mahnbescheid geht an das Gericht des Antragstellers.butterflybabe hat geschrieben:Lieg ich jetzt falsch, aber zuständig ist doch im der Gerichtsstand des Antragsstellers, oder?
Erhebt der Schuldner Widerspruch, geht´s dann weiter beim Gericht des Schuldners.
Das Gericht des Schuldners mußt du unter Ziffer 45 eintragen.
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