Die späteren GV-Kosten kannst du zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch gar nicht kennen (ich hab noch keinen Fall erlebt, in dem die von RA-Micro ausgerechneten GV-Kosten zutreffen), daher kannst du auch zu diesem Zeitpunkt noch überhaupt nichts buchen außer RA-Gebühren, und da fallen in diesem Fall ja keine an.Silvia hat geschrieben:Buche ich die späteren Gerichtsvollzieherkosten nur ins Forderungskonto oder auch ins Aktenkonto. Wie ist das bei RA-Micro?
Was das Buchen von Kosten ins Aktenkonto angeht, kommt es sehr drauf an, was in eurer Kanzlei üblich ist. Da kannst du ganz schnell Riesenchaos im Aktenkonto schaffen, je nachdem, wie bei euch normal gebucht wird.
Bei uns ist es so, daß niemand was derartiges ins Aktenkonto zu buchen hat, das geschieht, wenn man später die Kontoauszüge verbucht, automatisch. Das einzige, das bei uns ins AK gebucht wird, sind "richtige" Abrechnungen, die definitiv zeitnah zu zahlen sind, also bspw. an den Mandanten oder an die RSV.