2 Rechnungen, 2x Teilbeträge bezahlt, 1 MB über alles

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Rosenrot
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#1

19.12.2010, 09:30

Hallo
Letzte Woche hatte ich ein Problem, das wir zwar irgendwie gelöst haben aber ich bezweifle stark, dass das, was wir gemacht haben richtig war (Rechnung fiktiv und muss jetzt keinen Sinn ergeben):
Gegenseite schuldet Mandant aus Arztbehandlung 2 Beträge. Einer vom September über 500 € und einer vom November 50 €, Anwaltskosen 200 € (wie gesagt, die Beträge müssen jetzt keinen Sinn machen). Alles zusammen plus Zinsen 850 €. Die Gegenseite hat bezahlt: Am 15. Okt. einen Betrag i. H. v. 60 € und am 22. Nov. einen Betrag i. H. v. 40 €. Laut FOKO sinds jetzt meinetwegen mit Zinsen noch 700 €.
Sooo und jetzt kommts Problem. Ich muss nen MB machen. Jetzt kann ich im Online-MB aber nirgends eingeben, dass auf die Forderung schon etwas bezahlt wurde. Wie würdet ihr das jetzt eingeben? Weils meine Kollegin auch nicht geschnallt hat hat sie gemeint, ich soll jetzt einfach die 700 € machen und Zinsbeginn ab Zustellung des MB. Das ist doch Quark oder?
Wie geb ich die beiden Hauptforderungen ein, dass Zinsen und die bezahlten Beträge nachher stimmen???

Merci schon mal im Voraus.

Grüße :-)
avenere
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#2

19.12.2010, 10:05

Es müssen ja sowieso beide Rechnungen separat eingegeben werden.
Ich würde nur in der ersten Rechnung alle Teilbeträge abziehen, es sei denn, der Schuldner hat genau geschrieben, auf welche Rechnung er die Teilzahlung leistet.

Die Zinsberechnung ist etwas schwierig. Die werden aber auch oben bei den Hauptforderunen angegeben mit Nr. 48.

Zinsen:
1. ab Verzug der ersten Rechnung bis 1. Teilzahlung
2. ab 1. Teilzahlung bis 2. Teilzahlung

Die rechnest Du jetzt aus und trägst sie oben bei den Hauptforderung einzelnd ein.

Ab der 2. Teilzahlung trägst Du die Zinsen ganz normal unten ein auf den Restbetrag der 1. Rechnung ein. Für die zweite Rechnung musst Du dann nichts mehr beachten. Die Zinsen hierfür trägst Du auch ganz normal unten ein.

Ich hoffe, ich habe mich klar ausgedrückt und konnte Dir helfen, wenn Du weitere Fragen hast, kannst Du mir ja nochmal schreiben.
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#3

20.12.2010, 16:56

Wieso so kompliziert?
Wenn der Schuldner keine Zahlungsbestimmung getroffen hat, ist die Sache einfach.
Mach die Rechnungen in voller Höhe geltend und zieh die Zahlungen von den Anwaltskosten ab, es dürfte sich dabei ja um die Geschäftsgebühr handeln. Dann machst Du nur noch den Restbetrag der GG geltend, beide Rechnungsbeträge in voller Höhe und Verzinsung wie bislang, also wahrscheinlich 5%-Punkte über dem Basis ab 31 Tage nach Rechnungsstellung.

Wenn eine Zahlungsbestimmung getroffen wurde, zieh die Beträge entsprechend von den Rechnungen ab und rechne die Verzinsung (der Einfachheit halber) vom Tag der Zahlungen pluss voller GG.
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Rosenrot
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#4

20.12.2010, 17:57

Vielen Dank für eure Antworten.
Ist etwas peinlich, dass wir nicht mal auf einen der beiden Lösungsansätze gekommen sind :oops: Nun gut, nächstes Mal dann. :D
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