Antragsgegner steht unter Betreuung - MB gegen Betreuer???
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Ich will gerade einen Mahnbescheidsantrag gegen Mieterin stellen. In der Akte finde ich einen vom Gericht ausgestellten Betreuerausweis. Gegen wen richtet sich mein Mahnbescheidsantrag?
- skugga
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Gesetzt den Fall, dass von der Betreuung auch die Vermögenssorge und/oder Mietangelegenheiten umfaßt sind, was sich aus der Bestallungsurkunde/dem Ausweis ergeben sollte:
Gegen die Mieterin, gesetzlich vertreten durch den Betreuer.
Gegen die Mieterin, gesetzlich vertreten durch den Betreuer.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
- Kasimir1603
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skugga
Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
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ich kann gerade nicht die Akte einsehen, liegt beim Chef.
Ist die Formulierung nicht immer ganz allgemein gehalten, d. h. in allen Rechtsangelegenheiten...
Oder muss da explizit stehen: vertretungsberechtigt in der Mietangelegenheit?
Gehen wir davon aus, der Betreuerausweis umfasst auch die Vertretungsvollmacht, dann würde im Adressfeld Antragsgegner was stehen? Nur die Betreuerin oder Mieterin c/o Betreuerin?
Ist die Formulierung nicht immer ganz allgemein gehalten, d. h. in allen Rechtsangelegenheiten...
Oder muss da explizit stehen: vertretungsberechtigt in der Mietangelegenheit?
Gehen wir davon aus, der Betreuerausweis umfasst auch die Vertretungsvollmacht, dann würde im Adressfeld Antragsgegner was stehen? Nur die Betreuerin oder Mieterin c/o Betreuerin?
- schneewittchen1984
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Du nimmst den Betreuten als Antragsgegner auf mit seiner Adresse und den Betreuer als gesetzlichen Vertreter mit seiner Adresse.
Habt ihr in der Angelegenheit denn schon mal versucht, mit dem Betreuer zu reden?! Normalerweise müsste der darum bemüht sein, dass der MB nicht beantragt werden muss.
Die Formulierung ist im Übrigen nicht ganz allgemein gehalten, sondern der Betreuer kriegt verschiedene Aufgabenkreise übertragen, je nachdem was vom Gericht für nötig erachtet wird, z.B. Vermögenssorge (das wär jetzt in deinem Fall der Aufgabenkreis, der ausschlaggebend wäre), Vertretung gegenüber Heimen, Behörden, Gesundheitssorge, etc.
Habt ihr in der Angelegenheit denn schon mal versucht, mit dem Betreuer zu reden?! Normalerweise müsste der darum bemüht sein, dass der MB nicht beantragt werden muss.
Die Formulierung ist im Übrigen nicht ganz allgemein gehalten, sondern der Betreuer kriegt verschiedene Aufgabenkreise übertragen, je nachdem was vom Gericht für nötig erachtet wird, z.B. Vermögenssorge (das wär jetzt in deinem Fall der Aufgabenkreis, der ausschlaggebend wäre), Vertretung gegenüber Heimen, Behörden, Gesundheitssorge, etc.
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Ach ich l i e b e dieses Forum!
Herzlichen Dank an euch.
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- skugga
- Teilzeittrollin
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Ergänzung: Das funktioniert eigentlich genauso wie bei einem minderjährigen Kind, gesetzlich vertreten durch die Eltern. Wenn Du den MB über das Barcode-Formular machst, wird abgefragt, ob Du einen gesetzlichen Vertreter angeben möchtest.schneewittchen1984 hat geschrieben:Du nimmst den Betreuten als Antragsgegner auf mit seiner Adresse und den Betreuer als gesetzlichen Vertreter mit seiner Adresse.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.