Guten Morgääähn
Habe gerade folgendes Problem:
Soll für unseren Mandanten (Dipl.-Betriebsw., betreibt eine private Nachhilfeschule) einen Mahnbescheid gegen einer seiner Kunden machen. Nun weiss ich allerdings nicht, ob ich unseren Mandanten als Privatperson im MB angeben muss. Auch weiss ich nicht, ob er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Leider ist der Mandant derzeit im Urlaub und ich kann ihn somit nicht fragen
Vielleicht kann mir ja einer von euch weiterhelfen?
Wünsche allen einen stressfreien Arbeitstag!
Liebe Grüße
Simba
Mdt als Privatperson angeben?
- Birne
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Guten Morgen Simba84
Ich habe auch einen Mandanten, der eine Partnervermittlungsfirma betreibt und für welchen ich sehr oft Mahnbescheide fertige. Leider lässt sich der Firmenname schlecht im Mahnbescheidsprogramm eintragen, weshalb ich lediglich den Mandanten als Privatperson angebe und dennoch gleichzeitig angebe, dass dieser Vorsteuerabzugsberechtigt ist. Irgendwelche Probleme seitens des Mahngerichts gab es deswegen nicht. und auch später in der ZV, wo ich den kompletten Firmenname dann angebe, läuft alles glatt.
Hat euer Mandant ne Sekretärin bei der Nachhilfeschule? Eventuell mal bei der anfragen, ob er Vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Liebe Grüße zurück und ebenfalls einen streßfreien Arbeitsdienstag
Ich habe auch einen Mandanten, der eine Partnervermittlungsfirma betreibt und für welchen ich sehr oft Mahnbescheide fertige. Leider lässt sich der Firmenname schlecht im Mahnbescheidsprogramm eintragen, weshalb ich lediglich den Mandanten als Privatperson angebe und dennoch gleichzeitig angebe, dass dieser Vorsteuerabzugsberechtigt ist. Irgendwelche Probleme seitens des Mahngerichts gab es deswegen nicht. und auch später in der ZV, wo ich den kompletten Firmenname dann angebe, läuft alles glatt.
Hat euer Mandant ne Sekretärin bei der Nachhilfeschule? Eventuell mal bei der anfragen, ob er Vorsteuerabzugsberechtigt ist.
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Du musst nicht verrückt sein, um hier zu arbeiten. Wir bringen dir das bei.
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Vielen, vielen Dank! Ich werde das dann auch so handhaben.
Nein, die private Nachhilfeschule ist zur Zeit komplett geschlossen, somit kann ich leider auch nicht im Sekretariat nachfragen.
Aber ich denke, dass dies nun auch nicht mehr nötig ist
Nein, die private Nachhilfeschule ist zur Zeit komplett geschlossen, somit kann ich leider auch nicht im Sekretariat nachfragen.
Aber ich denke, dass dies nun auch nicht mehr nötig ist
- Soenny
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Hast du die Rechnung nicht vorliegen, die angemahnt wurde?
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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zur Vorsteuerabzugsberechtigung:
Dir liegt sicherlich eine Rechnung des Mandanten vor. Wenn darin Mehrwertsteuer berechnet wurde, müsste der Mandant eigentlich vorsteuerabzugsberechtigt sein.
Dir liegt sicherlich eine Rechnung des Mandanten vor. Wenn darin Mehrwertsteuer berechnet wurde, müsste der Mandant eigentlich vorsteuerabzugsberechtigt sein.
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Er kann auch die Kleinunternehmerregelung gewählt habenRapunzel hat geschrieben:Jeder, der ein Gewerbe führt, muss doch Steuern abführen, oder?
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