Mahnverfahren gegen eigenen Mdt

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Saja
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#1

21.10.2010, 09:51

Hallo,

ich bin jetzt völlig verwirrt...

Wenn wir in eigener Sache einen MB beantragen wg. Kostennote, muss ich dann als HF die gesamte offene Rechnung eingeben? D.h. mit MwSt.?? Habe gerade bei einer Freundin nachgefragt. Sie sagt man muss den Nettobetrag eingeben... was ist dann mit der MwSt. die wir mit in Re gestellt haben?
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skugga
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#2

21.10.2010, 09:54

Deine Freundin hat Dir leider was Falsches erzählt. Der Betrag ist natürlich brutto einzugeben, nicht netto. Lediglich die Gebühren, die ihr dann für den Mahnbescheid berechnet, sind netto, da ihr den MB in eigener Sache beantragt.
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Birne
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#3

21.10.2010, 09:54

Also ich hab das glaub ich bis jetzt nur zwei mal einen MB wegen unserer Kosten gemacht...und soweit ich mich erinnern kann, den Bruttobetrag angegeben!?...oje jetzt bin ich selber grad ein wenig verwirrt :( aber wenn man die MwSt nicht mit rein nimmt, geht die einem ja dadurch durch die Lappen...
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#4

21.10.2010, 09:54

Wenn du gegen den eigenen Mandanten einen Titel haben möchtest, dann fällt doch die Mwst. nicht weg! Du gibst als Hauptforderung den Betrag an, den du vom Mandanten auch haben willst.
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#5

21.10.2010, 09:55

ah gut...skugga sieht das auch so :lol:
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#6

21.10.2010, 10:05

Danke, ich habe das auch so gemacht. Habe meinen Chef als Antragsteller eingegeben und als Prozessbevollmächtigten wg. der Kosten für dieses Verfahren. Bei dem Kästchen mit dem Vorsteuerabzugsberechtigt (der Antragsteller ist nicht zum Vorsteuerabzugberechtigt) habe ich kein Kreuz hingemacht. Dann habe ich den VB bek. und bei den Kosten des Verfahrens ist die MwSt. mit angegeben. Ich habe beim AG Hagen angerufen und der meinte auch, dass es ja schon fast unverschämt sei, wenn man bei der HF die MwSt mit angibt usw. Deshalb war ich jetzt verunsichert, aber auf den Fehler, den die gemacht haben, ist er komischerweise nicht eingegangen...

Hmm...also habe ich im Grunde genommen alles richtig gemacht?!
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Yvi_882
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#7

21.10.2010, 10:20

In der HF wird die Kostenrechnung mit MwSt. eingetragen, dies ist schon richtig.
Zuletzt geändert von Yvi_882 am 21.10.2010, 10:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Michael1974
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#8

21.10.2010, 10:21

Ja :D Alles richtig
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skugga
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#9

21.10.2010, 10:22

Yvi_882 hat geschrieben:Ich dachte, dass der RA zum Vorsteuerabzug berechtigt sei und dass man das Kreuz in dem Kästchen machen muss.
Es gibt nur ein Kästchen "Antragsteller ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt".
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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Yvi_882
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#10

21.10.2010, 10:24

Vielen Dank auch, ich habe jetzt auch gemerk, dass ich die Frage falsch gelesen habe und meinen Beitrag auch sogleich korrigkiert.
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