Zwangsvollstreckung am Hochzeitstag der Schuldnerin?
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Wozu gibt es dann den Begriff "unzumutbare Härte"? Bei der Braut am Hochzeitstag pfänden, das würde für mein Empfinden genau unter diesen Begriff fallen (ohne, dass ich dazu jetzt im Kommentar nachgeguckt habe).
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____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Kein Grund zur Panik.
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- Lämmchen
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Warum eigentlich nicht? Vielleicht sind die Verwandten ja spendabler, wenn der GV mit einem Klingelbeutel rumgeht. Und einen Vorteil hätte es auch noch: Niemand würde diese Hochzeit je vergessesn.cjdenver hat geschrieben:... wär nicht grad gut wenn der GV 30 besoffenen hochzeitsgästen gegenübersteht.
Liebe Grüße
Das Lämmchen
Das Lämmchen
Hi,
also, habe gerade mit einem GVZ telefoniert, den ich ein bisschen näher kenne. Der sagte mir, dass es auf jeden Fall gehe, dass der GVZ, der für die Straße der S. zuständig ist, hingeht und die ganzen Geschenke pfänden kann. Der GVZ muss nur den Besitz prüfen, ob es im Zweifelsfall dem Mann gehört oder bzw. nur zur Hälfte, muss später der Mann belegen, in dem Fall wäre es vorerst nicht unser Problem. Weiterhin sagte er, dass ich es als Taschenpfändung machen könnte. Der GVZ muss dann am 28.10. z.B. um 08:00 h vor der Whg der S. stehen, wenn ich es so dem GVZ anordne.
Mein GVZ hat mir aber empfohlen, dass ich dem GVZ vor Ort der S. sagen soll, bevor er am 28.10. hingeht und pfändet, nochmal mit der S. sprechen soll und ihr bewusst machen soll, und sie sich durch Zahlung die Pein ersparen soll. (In diesem Fall waren es nur Empfehlungen bzw. Erfahrungsberichte von meinem GVZ, keine Rechtsberatung)
Die Forderung ist relativ gering, nur 700 €, aber in dem Fall habe ich kein Herz für die Schuldnerin. Wenn noch ein bisschen mehr Zeit gewesen wäre, würde ich eine Vollstreckungsandrohung machen und ihr nochmal Gelegenheit zur Zahlung geben, denn ich bin mir sicher, sie würde zahlen. Aber ich habe nicht mehr viel Zeit und ich bin es Leid, dass alle Schuldner ihre Schulden ignorieren und einfach so weiterleben. Vielleicht wird sie das für die Zukunft prägen und sie wird dann keine Schulden mehr machen.
Im schlimmsten Fall könnte sie mir abends vor der Kanzlei auflauern.
also, habe gerade mit einem GVZ telefoniert, den ich ein bisschen näher kenne. Der sagte mir, dass es auf jeden Fall gehe, dass der GVZ, der für die Straße der S. zuständig ist, hingeht und die ganzen Geschenke pfänden kann. Der GVZ muss nur den Besitz prüfen, ob es im Zweifelsfall dem Mann gehört oder bzw. nur zur Hälfte, muss später der Mann belegen, in dem Fall wäre es vorerst nicht unser Problem. Weiterhin sagte er, dass ich es als Taschenpfändung machen könnte. Der GVZ muss dann am 28.10. z.B. um 08:00 h vor der Whg der S. stehen, wenn ich es so dem GVZ anordne.
Mein GVZ hat mir aber empfohlen, dass ich dem GVZ vor Ort der S. sagen soll, bevor er am 28.10. hingeht und pfändet, nochmal mit der S. sprechen soll und ihr bewusst machen soll, und sie sich durch Zahlung die Pein ersparen soll. (In diesem Fall waren es nur Empfehlungen bzw. Erfahrungsberichte von meinem GVZ, keine Rechtsberatung)
Die Forderung ist relativ gering, nur 700 €, aber in dem Fall habe ich kein Herz für die Schuldnerin. Wenn noch ein bisschen mehr Zeit gewesen wäre, würde ich eine Vollstreckungsandrohung machen und ihr nochmal Gelegenheit zur Zahlung geben, denn ich bin mir sicher, sie würde zahlen. Aber ich habe nicht mehr viel Zeit und ich bin es Leid, dass alle Schuldner ihre Schulden ignorieren und einfach so weiterleben. Vielleicht wird sie das für die Zukunft prägen und sie wird dann keine Schulden mehr machen.
Im schlimmsten Fall könnte sie mir abends vor der Kanzlei auflauern.
Halt uns mal bitte auf dem Laufenden, wie das ausgegangen ist. Der Fall ist so speziell, dass man das für die Nachwelt festhalten muss, falls es für euch positiv ausgeht. Von der Sache her kann man das sicherlich tun und moralische Aspekte sind halt manchmal im Interesse des eigenen Mandanten hintanzustellen.
Nun haste dich schon so reingekniet, da bleibt nur, viel Erfolg zu wünschen! Der Tag der kirchlichen Trauung dürfte dann für alle Beteiligten in Erinnerung bleiben.
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Boaaaaah, La, was für eine klasse Idee!!!
Ehrlich, ich hoffe eigentlich fast, daß das Zureden des GVZ vorher nix bringt und er wirklich am Hochzeitstag vollstrecken gehen muß!
Ehrlich, ich hoffe eigentlich fast, daß das Zureden des GVZ vorher nix bringt und er wirklich am Hochzeitstag vollstrecken gehen muß!
Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen
In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen
Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
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Wenn Du den GVZ zur Wohnung schickst, wird es Dir m.E. nichts bringen. Was Dir bei einer solchen Pfändung was bringt ist der Schämfaktor der Schuldnerin und der Verwandten. Ergo muss der GVZ muss zur Feier oder zur Kirche!
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Ich finde das auch eine super Idee. Die Schuldnerin hat sich bislang ja auch nicht geschämt, nicht bezahlt zu haben.
Ich denke auch, dass der GVZ zur Feier muss. Ich weiss nicht, ob Geschenke vor der Kirche sprich nach der Trauung überreicht werden.
Ob es etwas bringt, dass der GVZ bei denen schon um 08:00 Uhr vor der Tür steht, kann ich auch nicht beurteilen.
Ob es etwas bringt, dass der GVZ bei denen schon um 08:00 Uhr vor der Tür steht, kann ich auch nicht beurteilen.