ZV Bundeswehrsoldat

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renofix
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#1

12.06.2007, 14:15

Liebe KollegInnen,

morgen möchte ZV einleiten. Wir wissen nur, dass der Schuldner bei der Bundeswehr ist (teilte uns der gegnerische RA mit).
Leider wissen wir nicht, wo und in welcher Kaserne der Schuldner sein Dienstverhältnis hat.
Gibt es bei der Bundeswehr einen Zentrale Pfändungsstelle? Ich weiss, es gibt die Wehrbereichsgebühnisämter, aber es gibt ja mehrere :? ...

Zweite Frage,
ist es der gleiche Text (bei RA-Micro) wie bei Pfändung vom Arbeitseinkommen?
In der "ZV für Anfänger" steht jedenfalls kein Mustertext für Bundeswehrsoldaten. :?:

Ich wäre für jede Hilfe wirklich sehr sehr dankbar, bin in einem neuen Büro und lerne jetzt gaaaaaaaaaaaaaaanz viel neue Sachen!!!

Danke!
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Strubbel
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#2

12.06.2007, 14:19

Hast du schon ein Vermögensverzeichnis? Daraus sollte sich ja ergeben, wo er stationiert ist. Sonst würde ich erstmal den GV mit nem Kombiauftrag losschicken.

Für die Pfändung vom Einkommen kannst du eventuell mal bei einem von den Ämtern anrufen und fragen, ob es eine zentrale Stelle gibt, dann erübrigt sich ja die Frage, wo er stationiert ist.

Für den Text würde ich wahrscheinlich den gleichen wie beim Arbeitseinkommen nehmen. Oder gibt es einen anderen, wenn man Bezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis pfändet? Das dürfte doch darunter fallen, denke ich.
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renofix
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#3

12.06.2007, 14:25

Hallo Strubbel,

hm, gerade den Kombiauftrag wollte ich ja vermeiden, ehe der GV losdackelt, vergeht einfach zuviel Zeit. Außerdem schreibt der gegnerische RA sein Mdt befindet sich auf einem Bundeswehrmanöwer und da wird der GV sicher nicht dabei sein.

Auf jeden Fall werde ich eine Schuldneranfrage starten und mit eine Wehrbereichsgebührnisamt telefonieren, vielleicht habe ich ja Glück.

Tja und wegen des Mustertextes bei öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen, dass weiss ich leider gar nicht :oops:
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Strubbel
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#4

12.06.2007, 14:47

Kann ich verstehen, manche GV brauchen ja bis zu einem halben Jahr...

Kannst du den gegnerischen RA fragen, wo er sich befindet, wenn er schon mitteilt, dass er bei der Buneswehr ist?

Ich glaube, es gibt auch keinen Text bei RA-Micro zu den öffentlichen Dienstverhältnissen. Nimm am besten den normalen Antrag für Arbeitslohn, das sollte genauso passen.
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#5

12.06.2007, 22:16

Kann man da nicht einfach als Drittschuldner "Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung" angeben, und dann wird halt in Bonn oder Berlin zugestellt?

Des weiteren sollte geprüft werden, ob der vorhandene Mustertext auch die Pfändung eines künftigen Anspruchs auf Auslandsverwendungszuschlag abdeckt bzw. ob und in welchem Umfang dieser pfändbar ist.
Manu_75

#6

13.06.2007, 07:38

Meiner Meinung nach kann man hier nicht den Text für die Pfändung "normalen" Arbeitseinkommens nehmen. Ich habe ein "schlaues" Musterbuch, in dem als zu pfändender Anspruch folgendes steht:

auf Zahlung der sich aus dem Dienstverhältnis des Schuldners bei der Bundeswehr ergebenden Bezüge, insbes. auf Zahlung der Dienstbezüge (einschließl. des Geldwertes der Sachbezüge, Unterkunft und Dienstbekleidung gem. der jeweiligen Festsetzung des Bundesministers der Verteidigung), der Übergangsgebührnisse, der Ausgleichsbezüge sowie eines Ausbildungszuschusses.

Das betrifft natürlich Zeitsoldaten und nicht Wehrpflichtige; bei letzteren wäre das alles noch anders.

Für die Pfändung der Bezüge von Zeitsoldaten ist das jeweilige Wehrbereichsgebührnisamt zuständig (Drittschuldner also die Bundesrepublik Deutschland (Bundesminister der Verteidigung), vertreten durch das Wehrbereichsgebührnisamt...). Man kann im übrigen eine Suchanfrage über den Verbleib einer Person oder die für sie zuständige Stelle unter Vorlage eines Titels richten an:

Personalstammamt der Bundeswehr
- ZIP/Bundeswehr-Suchdienst -
Mudrakaserne
Kölner Straße 262
51149 Köln.

Wäre im übrigen gut, wenn man - was wahrscheinlich ist - die Personenkennziff. des Schuldners nicht hat, zum. ein Geburtsdatum hätte und angeben könnte.

Bei Zeitsoldaten ist für den Erlaß des PÜ im übrigen das AG zuständig, in dessen Bezirk sich der Standort befindet!

So, hoffe, damit geholfen zu haben und daß meine Angaben noch alle richtig sind; mein "Merkblatt" ist nämlich schon ein bißchen älter ;-)
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#7

15.06.2007, 13:38

Danke, wie heißt denn das schlaue Musterbuch?
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Manu_75

#8

15.06.2007, 17:55

Musteranträge für Pfändung und Überweisung aus dem Dr. Otto Schmidt-Verlag. Ich hab es schon häufig benutzt, kann es nur empfehlen.

Amazon
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#9

15.06.2007, 22:01

Danke schön.

Wirklich interessant, aber auch ein sehr stolzer Preis!

Ich habe es mir auf meinem Amazon-Wunschzettel vermerkt.
Vielleicht kann ich es mir irgendwann leisten.

:wink:
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#10

16.06.2007, 02:19

Sorry, wenn das jetzt mehr oder weniger OT ist: aber klappt das bei Euch nicht, dass Ihr direkt den "Amazon-Buchhinweis einfügen" könnt???

Bild
Musteranträge für Pfändung und Überweisung
Hugo Diepold, Udo Hintzen, Hans-Joachim Wolf und Kurt Gross
Schmidt (Otto), Köln 2005-11 Gebundene Ausgabe 528 Seiten


ich finde das irgendwie schöner, wenn das Bild direkt dabei ist ..
Viele Grüße

ich
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