hallo ihr lieben,
haben eine vollstreckungsbescheid und der darin enthaltene antragsteller hat die forderung verkauft an einen anderen gläubiger. nun ist meine frage, ob ich tatsächlich eine titelumschreibung beantragen muss und vor allem, wie diese auszusehen hat.
vielen lieben dank im voraus...
Titelumschreibung bezüglich Antragsteller
Ich glaube nicht, dass du ne Titelumschreibung benötigst, sondern nur ne Rechtsnachfolgeklausel (727 ZPO), oder???
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In meinem Beritt wird die RNF-Klausel vielfach als Umschreibung betitelt, wodurch dann Verwirrung entstehen kann. Richtig ist die Klausel für die RNF.
~ Grüßle ~
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Ich kenne das so, dass man bei einer Umschreibung die Abtretungserklärung im Original beifügt. Diese wird dann mit dem Titel verbunden.
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also wenn wir als Notar ne Klauselumschreibung machen, heften wir die Abtretungserklärung nur dran, wenn die neuen Gläubiger das wollen, ansonstne kommt da nichts weiter dran