Titelumschreibung bezüglich Antragsteller

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leni
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#1

11.06.2007, 10:52

hallo ihr lieben,

haben eine vollstreckungsbescheid und der darin enthaltene antragsteller hat die forderung verkauft an einen anderen gläubiger. nun ist meine frage, ob ich tatsächlich eine titelumschreibung beantragen muss und vor allem, wie diese auszusehen hat.

vielen lieben dank im voraus...
das leben ist zu kurz für ein langes gesicht
StineP

#2

11.06.2007, 11:19

Ich glaube nicht, dass du ne Titelumschreibung benötigst, sondern nur ne Rechtsnachfolgeklausel (727 ZPO), oder???
Merci
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#3

11.06.2007, 11:27

Seh ich auch so: 727 i. V. m. 325
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charly03
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#4

11.06.2007, 11:33

Denke auch, dass keine Titelumschreibung nötig ist.
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
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leni
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#5

11.06.2007, 11:35

wie immer ist verlass auf euch, vielen lieben dank :daumen
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NORTHERN DINO
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#6

11.06.2007, 11:45

In meinem Beritt wird die RNF-Klausel vielfach als Umschreibung betitelt, wodurch dann Verwirrung entstehen kann. Richtig ist die Klausel für die RNF.
~ Grüßle ~
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Pepsi
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#7

11.06.2007, 14:36

jep, eigentlich ists ja ne Klauselumschreibung, weil ja tatsächlich die ZV Klausel geändert wird..
Mausilein30

#8

11.06.2007, 19:36

Ich kenne das so, dass man bei einer Umschreibung die Abtretungserklärung im Original beifügt. Diese wird dann mit dem Titel verbunden.
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#9

12.06.2007, 12:37

also wenn wir als Notar ne Klauselumschreibung machen, heften wir die Abtretungserklärung nur dran, wenn die neuen Gläubiger das wollen, ansonstne kommt da nichts weiter dran
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