Unternehmen völlig unbekannt
naja, klingt jedenfalls nach nem ganz normalen selbständigen. also solltest du gegen ihn als privatperson klagen/vollstrecken können. und dann isses wurscht ob die firma auffindbar ist oder nicht. nur weil jemand einen fantasienamen für seine selbst. tätigkeit nutzt würd ich noch nich unbedingt auf schwarzarbeit tippen - sind heizungsbauer der handwerkskammer pflichtzugeordnet? wenn ja und er es nicht ist dann schon eher aber jedenfalls ist er persönlich belangbar...
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You want credit, I not give ...... you get mad.
I give credit, you not pay ......... I get mad.
......... better you get mad!!
An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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okay. das lässt aber das andere von mir gesagte unbenommen also ganz normal gegen die person vorgehen... viel erfolg.
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An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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Hallo!
Google hat mir oft weitergeholfen, ansonsten Mandant vorbeischicken oder unter gleicher Adresse anrufen und blöd fragen (ist aber manchmal zweifelhaft).
Bei einer GmbH habe ich einmal den GF an seiner Privatadresse ausfindig gemacht und per Ersatzzustellung den MB dort hingeschickt..... Hat geklappt, VB und später Zahlung:-)
viel Erfolg
absolutebeginner
Google hat mir oft weitergeholfen, ansonsten Mandant vorbeischicken oder unter gleicher Adresse anrufen und blöd fragen (ist aber manchmal zweifelhaft).
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