VKU-Ansprüche über MB?

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Sabrina1980
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#1

08.06.2007, 12:05

Hallo.

Mein Chef hat gerade die Frage in den Raum gestellt, ob man Schadenersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche aus einem VKU auch über das Mahnverfahren geltend machen kann?

Hat das vielleicht schon mal jemand hier gemacht oder geht das gar nicht erst?
Liebe Grüße


Sabrina
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PeeDee
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#2

08.06.2007, 12:07

Klar kann man.
Man muss dann halt nur das Schmerzensgeld genau beziffern also z.B. 1000 €. Und bei Schmerzensgeld nicht vergessen, unten das andere Feld anzukeuzen, also das keine Gegenleistung erforderlich ist.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
Gast

#3

08.06.2007, 13:11

stimme PeeDee zu, klar kann man Schadenersatzansprüche und Schmerzensgeld aus dem VKU im Mahnverfahren geltend machen.

Es ist jedoch damit zu rechnen, daß Widerspruch eingelegt wird und der Anspruch dann begründet werden muss.

Und natürlich die eventuelle Gesamtschuldnerhaftung nicht vergessen
Manu_75

#4

08.06.2007, 19:28

Puh, es ist schon eindeutig zu warm. Hat nen Moment gedauert, bis ich geschnallt hab, was VKU sein soll :roll:

Aber natürlich kann man das im Mahnverfahren geltend machen; gibt ja extra ne Nr. im Hauptforderungskatalog (29) "Schadensersatz aus Unfall/Vorfall".
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