[color=darkblue]Hallo...
also, ich bin Azubine und bekomme ab und an (für mich) komische Sachen vorgelegt.
Heute wieder: Strafsache vor dem LG als Nebenkläger, der Angeklagte wurde verurteilt, der Verteidiger legte Revision ein. Dann erhielten wir ein Schreiben vom BGH - den Antrag vom Generalbundesanwalt, die Revision als unbegründet zu verwerfen - und jetzt den Beschluss des BGH, dass die Revision als unbegründet verworfen wurde. Wir haben dazu nichts geschrieben - nur unsere Mandantin informiert.
Frage: Kann ich Gebühren abrechnen Wenn ja, welche
Vielen Dank im Vorraus... LG[/color]
Gebühren bei Sprungrevision zum BGH
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 189
- Registriert: 08.07.2007, 08:56
- Beruf: ReFa
- Software: Andere
- Wohnort: Berlin
Meiner Meinung nach könnt Ihr nichts abrechnen. Ihr seid ja nicht direkt tätig geworden.
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 189
- Registriert: 08.07.2007, 08:56
- Beruf: ReFa
- Software: Andere
- Wohnort: Berlin
Vielen lieben Dank, an euch beide... Ich hab meiner Chefin gesagt, dass wir nichts beantragen können.
Begründung: Verfahrensgebühr gibts nur, wenn wir das Verfahren betreiben. Da wir nix gemacht haben, gibts auch nix.
Lieben Dank nochmal...
Begründung: Verfahrensgebühr gibts nur, wenn wir das Verfahren betreiben. Da wir nix gemacht haben, gibts auch nix.
Lieben Dank nochmal...