Vergleich nach Urteil

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Kla1414
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#1

19.04.2024, 10:36

Hallo zusammen,

ich habe über das Thema hier im Forum schon viel gelesen aber weiß nicht, was richtig ist.


Wir haben nach dem Berufungsurteil mit der Gegenseite einen Vergleich gemacht


Im Forum habe ich gefunden:

- in Verfahren, die abgeschlossen sind kann, wenn nachträglich Vergleich gemacht wurde, Geschäftsgebühr + Einigungsgebühr abgerechnet werden weil die vorherige Tätigkeit mit Urteil abgeschlossen ist und der Vergleich eine neue Tätigkeit ist.

dann sehe ich wieder

- da es bereits rechtshängige Ansprüche sind und mit Berufungsurteil entschieden wurde dürft ihr nur die Einigungsgebühr für die Berufung nehmen


Dann sehe ich

- ihr dürft nur 1000 nehmen für den außergerichtlichen Vergleich weil dieser außergerichtlich geschlossen wurde und nicht während das Berufungsverfahren noch lief (darum keine 1004)


Jetzt meine Frage: was darf ich jetzt ? Ist es eine komplett neue Angelegenheit weil die alte mit der Berufung durch ist und ich rechne 2300 und 1000 ab oder da es bereits rechtshängige Ansprüche waren rechne ich die Einigungsgebühr nach der letzten Instanz ab also 1004 oder weil Berufung bereits durch ist rechne ich nur die 1000 vv rvg ohne die Geschäftsgebühr


Ich weiß es einfach nicht 🙁😞
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paralegal6
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#2

19.04.2024, 14:14

Meine Frage wäre eher, wer macht so einen Mist? Das hätte man doch alles im Verfahren klären können. Eine neue Angelegenheit dürfte das nicht sein, eine Einigungsgebühr entsteht auch nicht wirklich. Warum eure Konstellation jetzt so ist sehe ich ja nicht, aber dem Mandanten überteuerte Gebühren in Rg stellen würde ich jetzt nicht
Vgl viewtopic.php?t=9033
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Kla1414
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#3

19.04.2024, 22:18

Hi, vielen Dank für die Antwort.

Die Parteien haben sich nach dem Urteil über einen geringeren Zahlungsbetrag geeinigt (warum weiß ich nicht) … also der Vergleich ist zu Gunsten unseres Mandanten und für ihn besser als das damalige Urteil.

Den Link zum Forumsbeitrag kenne ich. Leider hat mir dieser nicht geholfen :/

Vielleicht weiß ja jemand anderes wie ein Vergleich abgerechnet werden kann, welcher 3 Monate nach dem Urteil zwischen den Parteien ergangen ist.
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Anahid
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#4

22.04.2024, 08:50

Was beinhaltet denn der Vergleich? Geht es hier nur um eine Zahlungsvereinbarung oder werden die Ansprüche aus dem Urteil auf andere Weise verglichen?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#5

22.04.2024, 11:16

hört sich für mich so an nach "er zahlt 80% aber dafür alles auf einmal" zB, denke auch dass es eher um eine Zahlungsvereinbarung geht und nicht wie TS sagt um einen Vergleich, da müsste sie dann was zu erläutern.
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