Abrechnung RVG Pflichti HB-Eröffnung

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Bananentoast
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#1

06.03.2024, 11:26

Hallo :)

Hab mich nun extra hier angemeldet, da ich gerade nicht weiterkomme.

Und zwar wurde mein Chef ausschließlich für die Haftbefehlseröffnung beigeordnet. Daher würde ich die Pflichtverteidigergebühren wie folgt abrechnen:

Grundgebühr + Zuschlag --> Die Grundgebühr steht einem doch zu, wenn man sich in den Fall einarbeitet. Macht man doch vor einer Haftbefehlseröffnung?

Verfahrensgebühr + Zuschlag --> Verfahrensgebühr weil ja die Haftbefehlseröffnung war, richtig?

Auslagenpauschale...


Kann man das so abrechnen?
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Adora Belle
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#2

11.03.2024, 12:05

Ja, ist richtig so. Es gibt keine VGen, ohne dass nicht auch die GG mit anfällt. Dafür ist auch egal, wie gut man sich tatsächlich einarbeiten kann (hier fehlt ja noch die Akte, der Verteidiger weiß praktisch gar nichts). Die GG deckt halt den "Erstkontakt" mit dem Mandat ab.
Stfftng
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#3

11.03.2024, 13:12

Ich sehe und handhabe es genau so - bis jetzt gab's keine Beanstandungen ;)
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