Abrechnung RVG Pflichti HB-Eröffnung
Verfasst: 06.03.2024, 11:26
Hallo
Hab mich nun extra hier angemeldet, da ich gerade nicht weiterkomme.
Und zwar wurde mein Chef ausschließlich für die Haftbefehlseröffnung beigeordnet. Daher würde ich die Pflichtverteidigergebühren wie folgt abrechnen:
Grundgebühr + Zuschlag --> Die Grundgebühr steht einem doch zu, wenn man sich in den Fall einarbeitet. Macht man doch vor einer Haftbefehlseröffnung?
Verfahrensgebühr + Zuschlag --> Verfahrensgebühr weil ja die Haftbefehlseröffnung war, richtig?
Auslagenpauschale...
Kann man das so abrechnen?
Hab mich nun extra hier angemeldet, da ich gerade nicht weiterkomme.
Und zwar wurde mein Chef ausschließlich für die Haftbefehlseröffnung beigeordnet. Daher würde ich die Pflichtverteidigergebühren wie folgt abrechnen:
Grundgebühr + Zuschlag --> Die Grundgebühr steht einem doch zu, wenn man sich in den Fall einarbeitet. Macht man doch vor einer Haftbefehlseröffnung?
Verfahrensgebühr + Zuschlag --> Verfahrensgebühr weil ja die Haftbefehlseröffnung war, richtig?
Auslagenpauschale...
Kann man das so abrechnen?