weiteres Vorgehen in der Zwangsvollstreckung nach DS-Erklärung
Verfasst: 04.03.2024, 13:55
hallo Ihr Lieben, ich habe folgendes Problem:
wir haben eine eigene Forderung gegen einen ehemaligen Mandanten, wir haben Mahnbescheid beantragt, daraufhin ein Vollstreckungsbescheid erwirkt und sodann die Abnahme der Vermögensauskunft beauftragt. Der Schuldner ist nicht zum Termin erschienen. Sodann wurden Drittauskünfte eingeholt. Aus den Drittauskünften ergab sich ein Konto, welches wir gepfändet haben. Nun kam jetzt endlich die Drittschuldnererklärung , in der stand, dass die Forderung noch nicht gepfändet wurde, es sich auch nicht um ein P-Konto handelt, aber kein Guthaben vorhanden ist. Jetzt weiss ich nicht ob es Sinn macht einen Antrag auf Erlass eines HB zu stellen bzw. ob das geht..? Da wir ja zwischenzeitlich die Drittauskünfte erhalten haben. Ich gehe mal davon aus, dass wenig Guthaben auf dem Konto landen wird, so wie ich den Mandanten kenne ist er da ziemlich schlau und sorgt dafür, dass kein Geld auf dem Konto eingeht. Ich dachte, dass sich vielleicht aus einer Vermögensauskunft Pfändbares ergibt. Vielen Dank für eure Hilfe, ich kenne mich mit ZV null aus und hatte es noch nicht in der Schule. Sorry wenn die Frage blöd ist
wir haben eine eigene Forderung gegen einen ehemaligen Mandanten, wir haben Mahnbescheid beantragt, daraufhin ein Vollstreckungsbescheid erwirkt und sodann die Abnahme der Vermögensauskunft beauftragt. Der Schuldner ist nicht zum Termin erschienen. Sodann wurden Drittauskünfte eingeholt. Aus den Drittauskünften ergab sich ein Konto, welches wir gepfändet haben. Nun kam jetzt endlich die Drittschuldnererklärung , in der stand, dass die Forderung noch nicht gepfändet wurde, es sich auch nicht um ein P-Konto handelt, aber kein Guthaben vorhanden ist. Jetzt weiss ich nicht ob es Sinn macht einen Antrag auf Erlass eines HB zu stellen bzw. ob das geht..? Da wir ja zwischenzeitlich die Drittauskünfte erhalten haben. Ich gehe mal davon aus, dass wenig Guthaben auf dem Konto landen wird, so wie ich den Mandanten kenne ist er da ziemlich schlau und sorgt dafür, dass kein Geld auf dem Konto eingeht. Ich dachte, dass sich vielleicht aus einer Vermögensauskunft Pfändbares ergibt. Vielen Dank für eure Hilfe, ich kenne mich mit ZV null aus und hatte es noch nicht in der Schule. Sorry wenn die Frage blöd ist