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weiteres Vorgehen in der Zwangsvollstreckung nach DS-Erklärung

Verfasst: 04.03.2024, 13:55
von Refa_2023
hallo Ihr Lieben, ich habe folgendes Problem:

wir haben eine eigene Forderung gegen einen ehemaligen Mandanten, wir haben Mahnbescheid beantragt, daraufhin ein Vollstreckungsbescheid erwirkt und sodann die Abnahme der Vermögensauskunft beauftragt. Der Schuldner ist nicht zum Termin erschienen. Sodann wurden Drittauskünfte eingeholt. Aus den Drittauskünften ergab sich ein Konto, welches wir gepfändet haben. Nun kam jetzt endlich die Drittschuldnererklärung , in der stand, dass die Forderung noch nicht gepfändet wurde, es sich auch nicht um ein P-Konto handelt, aber kein Guthaben vorhanden ist. Jetzt weiss ich nicht ob es Sinn macht einen Antrag auf Erlass eines HB zu stellen bzw. ob das geht..? Da wir ja zwischenzeitlich die Drittauskünfte erhalten haben. Ich gehe mal davon aus, dass wenig Guthaben auf dem Konto landen wird, so wie ich den Mandanten kenne ist er da ziemlich schlau und sorgt dafür, dass kein Geld auf dem Konto eingeht. Ich dachte, dass sich vielleicht aus einer Vermögensauskunft Pfändbares ergibt. Vielen Dank für eure Hilfe, ich kenne mich mit ZV null aus und hatte es noch nicht in der Schule. Sorry wenn die Frage blöd ist

Re: weiteres Vorgehen in der Zwangsvollstreckung nach DS-Erklärung

Verfasst: 04.03.2024, 17:41
von Oliverreinhardt2
Hallo,

wenn der Schuldner zum Termin auf Abnahme der VAK nicht erschienen ist, so kann der Antrag auf Erlass des HaftB bei Gericht gestellt werden um den Schuldner zur Abgabe der VAK entsprechend zu bewegen. Die in der Folgezeit eingegangenen Drittauskünfte spielen hierbei keine Rolle.

Re: weiteres Vorgehen in der Zwangsvollstreckung nach DS-Erklärung

Verfasst: 04.03.2024, 21:00
von Refa_2023
viele Dank Oli :)

Re: weiteres Vorgehen in der Zwangsvollstreckung nach DS-Erklärung

Verfasst: 05.03.2024, 09:06
von icerose
Refa_2023@yahoo.com hat geschrieben:
04.03.2024, 13:55
ob es Sinn macht einen Antrag auf Erlass eines HB zu stellen bzw. ob das geht..? Da wir ja zwischenzeitlich die Drittauskünfte erhalten haben.
Die Drittauskünfte hindern dich nicht, den HB zu beantragen. Das ist des Öfteren das letzte Mittel, um doch noch eine VAK zu bekommen.

Re: weiteres Vorgehen in der Zwangsvollstreckung nach DS-Erklärung

Verfasst: 06.03.2024, 08:53
von Refa_2023
Danke icerose für deine Hilfe!