Gegenstandswert bei Stichentscheid
Verfasst: 23.02.2024, 14:53
Hallo Zusammen,
ich habe zwei Sachverhalte bzw Fragen zum Gegenstandswert beim Stichentscheid.
Fall 1)
RS lehnt unsere außergerichtliche Deckungsanfrage ab. Nach dem Stichentscheid bekommen wir die dann zugesprochen und die RS hat die Kosten des Stichentscheids zu tragen.
Die Gebühr ist mir klar (2300)
aber wie sieht da der Gegenstandswert aus?
Ist der Gegenstandswert nur unsere außergerichtlichen Gebühren? Oder die kompletten Gebühren für ein Verfahren (außergerichtlich von uns + gerichtliche von uns und Gegenanwalt und Gerichtskosten) ?
Fall 2)
wir haben die außerordentliche Deckung und wollen jetzt die gerichtliche. Die gerichtliche wird uns von der Versicherung verweigert. Sodann machen wir den Stichentscheid und wir bekommen die gerichtliche Deckung.
Ist der Gegenstandswert dann nur unsere Kosten fürs gerichtliche Verfahren + die der gerichtlichen Kosten der Gegenseite und die Gerichtskosten? Oder kommen da noch die außergerichtlichen dazu?
Bei uns berechnen die Anwälte für beide Fälle immer alle Kosten also (außergerichtlich+ unsere gerichtlichen + die gerichtlichen Gebühren des Gegners + Gerichtskosten)
Ich hätte eher gedacht das die Kostenlast anfällt für die man die Deckung auch bekommen hat und nicht außergerichtlich und gerichtlich zusammen.
Ich hoffe es ist verständlich 🥲
ich habe zwei Sachverhalte bzw Fragen zum Gegenstandswert beim Stichentscheid.
Fall 1)
RS lehnt unsere außergerichtliche Deckungsanfrage ab. Nach dem Stichentscheid bekommen wir die dann zugesprochen und die RS hat die Kosten des Stichentscheids zu tragen.
Die Gebühr ist mir klar (2300)
aber wie sieht da der Gegenstandswert aus?
Ist der Gegenstandswert nur unsere außergerichtlichen Gebühren? Oder die kompletten Gebühren für ein Verfahren (außergerichtlich von uns + gerichtliche von uns und Gegenanwalt und Gerichtskosten) ?
Fall 2)
wir haben die außerordentliche Deckung und wollen jetzt die gerichtliche. Die gerichtliche wird uns von der Versicherung verweigert. Sodann machen wir den Stichentscheid und wir bekommen die gerichtliche Deckung.
Ist der Gegenstandswert dann nur unsere Kosten fürs gerichtliche Verfahren + die der gerichtlichen Kosten der Gegenseite und die Gerichtskosten? Oder kommen da noch die außergerichtlichen dazu?
Bei uns berechnen die Anwälte für beide Fälle immer alle Kosten also (außergerichtlich+ unsere gerichtlichen + die gerichtlichen Gebühren des Gegners + Gerichtskosten)
Ich hätte eher gedacht das die Kostenlast anfällt für die man die Deckung auch bekommen hat und nicht außergerichtlich und gerichtlich zusammen.
Ich hoffe es ist verständlich 🥲