Re: Ausbildung
Verfasst: 19.02.2024, 15:04
Sehe ich auch so. Du musst deinem Arbeitgeber natürlich das Prüfungsergebnis mitteilen und dann Schlüssel abgeben etc
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Sehe ich auch so. Du musst deinem Arbeitgeber natürlich das Prüfungsergebnis mitteilen und dann Schlüssel abgeben etc
Jaa, du kannst nach bestandener Prüfung "gehen"Recht_Azubi hat geschrieben: ↑19.02.2024, 13:17Das ist mir klar. Ich möchte einfach nur wissen, ob ich nach bestandener Prüfung einfach gehen kann, obwohl im Ausbildungsvertrag der 01.09.2024 eingetragen ist oder ob ich das mit meinem Arbeitgeber abklären müsste.Adora Belle hat geschrieben: ↑19.02.2024, 12:17Wenn Du nicht gehst, wird aus Deinem Ausbildungsverhältnis ein ganz normales Arbeitsverhältnis, §24 BBiG.
Stimmt. Und im Arbeitsvertrag selbst steht eigentlich auch 1.9. oder bestandene Prüfung. Wenn man es nicht weiss, bitte wie Lindner halten, lieber nicht als schlecht kommentieren, nachher glaubt das noch wer und dann ist Holland in Not. Und auch irgendwie peinlich für jemanden, der die Ausbildung selbst gemacht hat und es wissen müsste. Ansonsten zu lesen in 21 2 BBiGAdora Belle hat geschrieben: ↑01.03.2024, 21:00Du liest offenbar auch nicht, was andere hier geschrieben und mit Fundstellen im Gesetz belegt haben. Es gibt dazu keine andere "Meinung".