Sehe ich auch so. Du musst deinem Arbeitgeber natürlich das Prüfungsergebnis mitteilen und dann Schlüssel abgeben etc
Ausbildung
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Jaa, du kannst nach bestandener Prüfung "gehen"Recht_Azubi hat geschrieben: ↑19.02.2024, 13:17Das ist mir klar. Ich möchte einfach nur wissen, ob ich nach bestandener Prüfung einfach gehen kann, obwohl im Ausbildungsvertrag der 01.09.2024 eingetragen ist oder ob ich das mit meinem Arbeitgeber abklären müsste.Adora Belle hat geschrieben: ↑19.02.2024, 12:17Wenn Du nicht gehst, wird aus Deinem Ausbildungsverhältnis ein ganz normales Arbeitsverhältnis, §24 BBiG.
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Seh ich anders.
Du hast einen Vertrag unterschrieben, in diesem Vertrag ist der 01.09. als letzter Arbeitstag festgehalten.
Du bist vertraglich gebunden. Wenn Du vor dem 01.09. "gehst", begehst Du Vertragsbruch. Auch meine Ausbildung war in einer furchtbaren Kanzlei, ich musste mich sehr oft vor Streß übergeben etc, aber sorry, Vertrag ist Vertrag.
Du bekommst von Deinem Ausbilder doch ein Zeugnis am Ende. Wenn Du "einfach so gehst", meinst Du nicht, dass der Arbeitgeber das im Zeugnis vermerkt?
Ich weiß, wie schlimm sowas sein kann.... Tut mir leid, wenn das in meinem Vertrag als Vertragsende vermerkt wäre, würde ich meinen Vertrag einhalten.
Das Blöde ist halt auch der Buschfunk. Menschen reden miteinander, und ich möchte kein schlechtes Gerede hinter meinem Rücken riskieren. Vor allem nicht, in einem so konservativen Beruf.
Du hast einen Vertrag unterschrieben, in diesem Vertrag ist der 01.09. als letzter Arbeitstag festgehalten.
Du bist vertraglich gebunden. Wenn Du vor dem 01.09. "gehst", begehst Du Vertragsbruch. Auch meine Ausbildung war in einer furchtbaren Kanzlei, ich musste mich sehr oft vor Streß übergeben etc, aber sorry, Vertrag ist Vertrag.
Du bekommst von Deinem Ausbilder doch ein Zeugnis am Ende. Wenn Du "einfach so gehst", meinst Du nicht, dass der Arbeitgeber das im Zeugnis vermerkt?
Ich weiß, wie schlimm sowas sein kann.... Tut mir leid, wenn das in meinem Vertrag als Vertragsende vermerkt wäre, würde ich meinen Vertrag einhalten.
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Du liest offenbar auch nicht, was andere hier geschrieben und mit Fundstellen im Gesetz belegt haben. Es gibt dazu keine andere "Meinung".
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Stimmt. Und im Arbeitsvertrag selbst steht eigentlich auch 1.9. oder bestandene Prüfung. Wenn man es nicht weiss, bitte wie Lindner halten, lieber nicht als schlecht kommentieren, nachher glaubt das noch wer und dann ist Holland in Not. Und auch irgendwie peinlich für jemanden, der die Ausbildung selbst gemacht hat und es wissen müsste. Ansonsten zu lesen in 21 2 BBiGAdora Belle hat geschrieben: ↑01.03.2024, 21:00Du liest offenbar auch nicht, was andere hier geschrieben und mit Fundstellen im Gesetz belegt haben. Es gibt dazu keine andere "Meinung".