Ausbildung

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Recht_Azubi
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#1

19.02.2024, 10:27

Hallo Leute,

ich habe eine Frage und bitte schon im voraus um Entschuldigung, falls das im falschen Channel sein sollte.

Folgende Situation: Ich bin im 3. Lehrjahr und schreibe im Mai meine Prüfungen. Laut Ausbildungsvertrag endet meine Ausbildung im September.

Ich habe jedoch jetzt gelesen, dass die Ausbildung mit bestandener Prüfung abgeschlossen/beendet ist.

Ich würde gerne wissen, was davon auf mich zutrifft.

Kann mir da bitte jemand seine/ihre Weisheit mit mir teilen?

Übernahme ist meinerseits unmöglich. Die Zusammenarbeit mit der jetzigen Kanzlei ist der Horror und ich möchte so schnell wie möglich hier weg.

Danke euch für eure Hilfe.


Grüße

Recht_Azubi
mrsgoalkeeper
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#2

19.02.2024, 10:41

Das Ausbildungsverhältnis endet mit Bestehen der mündlichen Prüfung, spätestens aber zum Termin lt. Ausbildungsvertrag (wenn die Prüfung nicht bestanden wird)
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
mesotty
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#3

19.02.2024, 11:09

Deine Ausbildung endet mit dem Abschluss der mündlichen Prüfung.

Zu meiner Zeit haben wir direkt bei der mündlichen Prüfung eine Bestätigung von den Prüfern erhalten, dass die Ausbildung mit dem "heutigen" Tage endet. Das war allerdings vor 25 Jahren, ob das immer noch so ist, weiß ich nicht.

Ich hatte damals mit meinem Ausbilder vereinbart, dass ich noch den vollständigen Monat (bei mir wars der Juni) in der Kanzlei verbleibe. Am 01.07. habe ich dann eine neue Stelle in einer anderen Kanzlei begonnen.
Sprich also am Besten mit deinem Ausbilder, wie er das handhaben möchte.
mesotty
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#4

19.02.2024, 11:09

Deine Ausbildung endet mit dem Abschluss der mündlichen Prüfung.

Zu meiner Zeit haben wir direkt bei der mündlichen Prüfung eine Bestätigung von den Prüfern erhalten, dass die Ausbildung mit dem "heutigen" Tage endet. Das war allerdings vor 25 Jahren, ob das immer noch so ist, weiß ich nicht.

Ich hatte damals mit meinem Ausbilder vereinbart, dass ich noch den vollständigen Monat (bei mir wars der Juni) in der Kanzlei verbleibe. Am 01.07. habe ich dann eine neue Stelle in einer anderen Kanzlei begonnen.
Sprich also am Besten mit deinem Ausbilder, wie er das handhaben möchte.
Recht_Azubi
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#5

19.02.2024, 11:09

mrsgoalkeeper hat geschrieben:
19.02.2024, 10:41
Das Ausbildungsverhältnis endet mit Bestehen der mündlichen Prüfung, spätestens aber zum Termin lt. Ausbildungsvertrag (wenn die Prüfung nicht bestanden wird)
Klar, aber könnte ich nach bestehen der mündlichen Prüfung "gehen"?
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#6

19.02.2024, 11:42

Recht_Azubi hat geschrieben:
19.02.2024, 11:09
mrsgoalkeeper hat geschrieben:
19.02.2024, 10:41
Das Ausbildungsverhältnis endet mit Bestehen der mündlichen Prüfung, spätestens aber zum Termin lt. Ausbildungsvertrag (wenn die Prüfung nicht bestanden wird)
Klar, aber könnte ich nach bestehen der mündlichen Prüfung "gehen"?
Warum nicht?
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Adora Belle
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#7

19.02.2024, 12:17

Wenn Du nicht gehst, wird aus Deinem Ausbildungsverhältnis ein ganz normales Arbeitsverhältnis, §24 BBiG.
Recht_Azubi
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#8

19.02.2024, 13:17

Adora Belle hat geschrieben:
19.02.2024, 12:17
Wenn Du nicht gehst, wird aus Deinem Ausbildungsverhältnis ein ganz normales Arbeitsverhältnis, §24 BBiG.
Das ist mir klar. Ich möchte einfach nur wissen, ob ich nach bestandener Prüfung einfach gehen kann, obwohl im Ausbildungsvertrag der 01.09.2024 eingetragen ist oder ob ich das mit meinem Arbeitgeber abklären müsste.
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#9

19.02.2024, 14:17

Du liest scheinbar die Antworten nicht oder kannst sie nicht richtig anwenden. Eine noch klarere Antwort auf Dein Anliegen ist m.E. schon Rechtsberatung.
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Pitt
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#10

19.02.2024, 15:00

Hier noch ein Link, in dem die Antworten der Vorredner quasi in einem Beitrag zusammengefasst werden:
https://www.tk.de/firmenkunden/service/ ... 92?tkcm=ab
Zuletzt geändert von Pitt am 19.02.2024, 15:04, insgesamt 1-mal geändert.
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