Gegenstandswert im Arbeitsrecht
Verfasst: 15.02.2024, 16:29
Hallo,
ich stehe total auf dem Schlauch. Unser Mandant hat eine Kündigung bekommen und wir haben die Gegenseite angeschrieben und um Mitteilung der Kündigungsgründe gebeten. Außerdem haben wir mit dem selben Schreiben ein Zwischenzeugnis beantragt.
Was kann ich dafür als GW ansetzen? Ich habe für das Zwischenzeugnis folgendes gefunden: „Der Antrag auf Erteilung eines Zeugnisses ist mit dem Betrag eines Monatseinkommens zu bewerten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Zwischenzeugnis oder ein Schlußzeugnis handelt. 1. Der Streit über ein Zwischenzeugnis ist regelmäßig mit dem halben Monatsentgelt zu bewerten.“
Wir haben kurz darauf Kündigungsschutzklage eingereicht und darin ebenfalls das Zwischenzeugnis beantragt, der Streitwert wurde auf 18.000€ bestimmt & ein Streitwert für einen Mehrvergleich (die Parteien haben sich darüber geeinigt, dass mit der Erfüllung des Vergleiches alle finanziellen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung abgegolten sind unter Ausnahme eventueller bereits auf Dritte übergegangener Ansprüche“ festgesetzt.
Ich hätte jetzt auch für das außergerichtliche Verfahren 18.000€ als GW genommen. Ich möchte mit der RSV abrechnen.
Vielen Dank schonmal für eure Antworten
ich stehe total auf dem Schlauch. Unser Mandant hat eine Kündigung bekommen und wir haben die Gegenseite angeschrieben und um Mitteilung der Kündigungsgründe gebeten. Außerdem haben wir mit dem selben Schreiben ein Zwischenzeugnis beantragt.
Was kann ich dafür als GW ansetzen? Ich habe für das Zwischenzeugnis folgendes gefunden: „Der Antrag auf Erteilung eines Zeugnisses ist mit dem Betrag eines Monatseinkommens zu bewerten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Zwischenzeugnis oder ein Schlußzeugnis handelt. 1. Der Streit über ein Zwischenzeugnis ist regelmäßig mit dem halben Monatsentgelt zu bewerten.“
Wir haben kurz darauf Kündigungsschutzklage eingereicht und darin ebenfalls das Zwischenzeugnis beantragt, der Streitwert wurde auf 18.000€ bestimmt & ein Streitwert für einen Mehrvergleich (die Parteien haben sich darüber geeinigt, dass mit der Erfüllung des Vergleiches alle finanziellen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung abgegolten sind unter Ausnahme eventueller bereits auf Dritte übergegangener Ansprüche“ festgesetzt.
Ich hätte jetzt auch für das außergerichtliche Verfahren 18.000€ als GW genommen. Ich möchte mit der RSV abrechnen.
Vielen Dank schonmal für eure Antworten