Gegenstandswert im Arbeitsrecht

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Refa_2023
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#1

15.02.2024, 16:29

Hallo,

ich stehe total auf dem Schlauch. Unser Mandant hat eine Kündigung bekommen und wir haben die Gegenseite angeschrieben und um Mitteilung der Kündigungsgründe gebeten. Außerdem haben wir mit dem selben Schreiben ein Zwischenzeugnis beantragt.
Was kann ich dafür als GW ansetzen? Ich habe für das Zwischenzeugnis folgendes gefunden: „Der Antrag auf Erteilung eines Zeugnisses ist mit dem Betrag eines Monatseinkommens zu bewerten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Zwischenzeugnis oder ein Schlußzeugnis handelt. 1. Der Streit über ein Zwischenzeugnis ist regelmäßig mit dem halben Monatsentgelt zu bewerten.“

Wir haben kurz darauf Kündigungsschutzklage eingereicht und darin ebenfalls das Zwischenzeugnis beantragt, der Streitwert wurde auf 18.000€ bestimmt & ein Streitwert für einen Mehrvergleich (die Parteien haben sich darüber geeinigt, dass mit der Erfüllung des Vergleiches alle finanziellen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung abgegolten sind unter Ausnahme eventueller bereits auf Dritte übergegangener Ansprüche“ festgesetzt.
Ich hätte jetzt auch für das außergerichtliche Verfahren 18.000€ als GW genommen. Ich möchte mit der RSV abrechnen.

Vielen Dank schonmal für eure Antworten :)
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Anahid
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#2

15.02.2024, 16:50

Ist in den 18.000 der Mehrvergleich enthalten?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Refa_2023
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#3

15.02.2024, 17:17

Nein, „der GW für das Verfahren wird auf € 18.000 und der überschießende Vergleichswert auf € 500 wegen Ziff. 5 des Vergleiches festgesetzt“

Ziff. 5 des Vgl: die Parteien haben sich darüber geeinigt, dass mit der Erfüllung des Vergleiches alle finanziellen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung abgegolten sind unter Ausnahme eventueller bereits auf Dritte übergegangener Ansprüche

Ich hoffe das ist jetzt nicht zu wirr geschrieben, sorry :(
Refa_2023
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#4

19.02.2024, 17:15

Kann mir keiner helfen? 291

Ich hätte jetzt so abgerechnet:

Außergerichtlich:
1,3 GG 2300 VV RVG aus 18.000€
Ptp
Zwischensumme
MwSt
Gesamtbetrag

Gerichtlich:

1,3 VG Nr. 3100 VV RVG aus 18.000€
abzgl. 0,65 Anrechnung
0,8 VG Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG aus 500€
1,2 TG Nr. 3104 VV RVG aus 18.500€
1,0 EG Nr. 1003 VV RVG aus 18.000€
1,5 EG Nr. 1000 VV RVG aus 500€
Ptp
Zwischensumme
MwSt
Gesamtbetrag

Ich nehme dann im Programm natürlich die Prüfung nach § 15 III Rvg vor, aber das jetzt hier reinzuschreiben würde den Rahmen sprengen, es geht mir mehr um die richtige Zuordnung der Gegenstandswerte.

Anmerkung: es fand kein Termin statt. Die TG habe ich gem. Nr. 1 der Anm. zu 3104 VV RVG angesetzt (also wegen dem Vergleichsschluss).

Außergerichtlich hat mein Chef mit den gegnerischen Rechtsanwälten wegen dem Zwischenzeugnis und der Kündigung diskutiert (die beiden Positionen waren dann letztendlich der Gegenstand der Klage, daher denke ich, das 18.000€ als GW für das außergerichtliche Verfahren passen sollten).

Ich wäre euch sehr dankbar! :)
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paralegal6
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#5

19.02.2024, 19:06

Stufe im RVG geht bis 19 tsd, da machen 18 oder 18.5 keinen Unterschied, das kannst dir also sparen. Einen rechtlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnus hat man nicht weswegen das bei uns den Geschäftswert nicht erhöht, zahlt bei uns keine Rechtschutz, war hier auch irgendwo mal Thema. Gab es eine Deckungszusage für außergerichtlich? Das hätte man sich vermutlich komplett schenken können
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Refa_2023
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#6

20.02.2024, 07:24

Ja, die Deckungszusage gab es. Da stimme ich dir zu. Vielen Dank für die Hilfe :)
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