Zinsen Mahnbescheid

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Refa_2023
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#1

15.02.2024, 12:50

Hallo ihr Lieben,

vielleicht ist das eine blöde Frage, aber ich bin Azubi und kenne mich nicht aus. Ich soll einen Mahnbescheid in eigener Sache gegen den Mandanten beantragen.
In der streitgegenständlichen Rechnung war das Zahlungsziel der 29.12.2022, Mandant ist Verbraucher. Verzinsung hätte ich jetzt ab 28.1.23 beantragt. Ist das so okay?
Mandant hat am 2.8.23 eine Rate bezahlt. Kann ich jetzt ein Forderungskonto machen und darin schon Zinsen ab dem 28.1.23 berechnen? Ich weiß halt nicht ob ich die Rate jetzt einfach vom Rechnungsbetrag abziehen soll, oder ob ich die Rate vom Rechnungsbetrag inkl. Zinsen abziehen soll. Ich muss ja dann die restliche Forderung im Mahnbescheid angeben. Vielen Dank.
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Anahid
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#2

15.02.2024, 13:19

Wie kommst Du auf den Zinsbeginn 28.01.2023? Erschließt sich mir gerade nicht. Hast Du mal § 286 BGB durchgelesen? Da stehen die Voraussetzungen für den Verzug und erst mit Verzug tritt die Verzinsung ein (das wiederum steht im § 288 BGB).
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#3

15.02.2024, 13:30

Naja 30 Tage ab Fälligkeitsdatum hätte ich jetzt gedacht. Stimmt das nicht? Meine Vorgängerin hat das immer so in den Mahnbescheiden gemacht.
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#4

15.02.2024, 13:45

Dann hat sie wohl was falsch gemacht. ;-) Für die Fälligkeit musst Du zunächst einmal unterscheiden: Verbraucher oder Unternehmer?

Ein Verbraucher tritt ausschließlich durch Mahnung in Verzug, es sei denn, der Verbraucher wird in der Rechnung bereits darauf hingewiesen, dass er automatisch in Verzug gerät, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung zahlt. Steht sowas in Euren Rechnungen drin?
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#5

15.02.2024, 13:53

Ach danke für die Erklärung, ich hatte das leider noch nicht in der Berufsschule :(
Genau, bei uns in der Rechnung steht drinnen, dass er automatisch 30 Tage nach Fälligkeit & Zugang der Gebührennote in Verzug gerät.
Ich habe jetzt zwischenzeitlich schon einmal ein Forderungskonto angelegt:

525,59 (ursprünglicher Rechnungsbetrag) als Hauptforderung nebst Zinsen seit 28.1.23 (das habe ich vorläufig mal so eingetragen)

8,21 supercheck-Kosten (da Schuldner mal kurz verschwunden ist) unverzinslich

Dann habe ich die Ratenzahlung i. H. v. 300€ eingebucht und nun bekomme ich einen restlichen Gesamtbetrag von 263,18€.

Ich dachte jetzt, dass ich den in den Mahnbescheid als (restliche) HF reinschreibe, ich weiß nur nicht wie ich jetzt weiter verzinse. Verzinse ich die Restforderung nun ab dem Datum des letzten Zahlungseingangs?

Und vielen lieben Dank für deine schnellen Antworten Anahid!
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#6

15.02.2024, 14:26

Okay, wenn Ihr das in den Rechnungen stehen habt, dann passen 30 Tage. Von wann ist denn die Rechnung? Es kommt ja dann nicht auf das in der Rechnung angegebene Zahlungsziel an.
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#7

15.02.2024, 14:31

Die Rechnung ist vom 15.12.22
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#8

15.02.2024, 15:13

Ich rechne in solchen Fällen so: Fälligkeit tritt ein mit Beendigung des Mandats (i.d.R. Tag der Rechnungsstellung). Von da an Postlaufzeit 2 Tage + 1 Monat für Verzug = in Deinem Fall also Verzug ab 18.01.2023.

Also nimmst Du die Forderung 525,59 € + Supercheckkosten + Zinsen 5 % über Basiszins ab 18.01.2023 bis zum 02.08.2023, ziehst dann die Rate ab und der Restbetrag ist dann Deine Hauptforderung + Zinsen ab dem 03.08.2023.
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#9

15.02.2024, 15:21

Vielen lieben Dank!!! :) du hast mir sehr weitergeholfen
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#10

15.02.2024, 15:36

Für die Zukunft (und falls hier andere Azubis reinschauen):

Der Restbetrag ist aber nicht immer die Hauptforderung. Hier in Deinem jetzigen Fall ist das nur so, weil Durch die Ratenzahlung sowohl die bisherigen Kosten, als auch die Zinsen bis zur Zahlung ausgeglichen werden. Bleibt da irgendwas übrig, weil die Zahlung nicht ausreicht, um diese beiden Positionen zu tilgen, dann musst Du splitten.
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