Rechnung Gegner im Arbeitsrecht

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Kla1414
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#1

08.01.2024, 10:00

Hallo zusammen,

ich bin in dieser Sache etwas überfragt.

Unser Mandant (GmbH) wurde vor dem Arbeitsgericht verklagt.

Zwischen Kläger (Gegner) und Beklagte (GmbH unsere Mandatin) ist ein Vergleich zustande gekommen. Die Kosten des Verfahrens wurden der Beklagten ( GmbH-Mandantin) auferlegt

Daraufhin sendet uns der Prozessbevollmächtigte des Klägers (Gegner) seine Kostenrechnung adressiert an seinen Mandanten und sagt wir sollen diese zahlen.

Dies ist doch nicht richtig, oder ?
Im Arbeitsrecht trägt doch jeder seine Kosten selbst. Da hat uns der Gegenananwalt doch nicht seine Rechnung zu senden

Bereits jetzt vielen Dank für die RüA
Maximus
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#2

08.01.2024, 10:53

Kommt drauf an, was im Vergleich dazu steht...
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paralegal6
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#3

08.01.2024, 11:59

Kla1414 hat geschrieben:
08.01.2024, 10:00

Die Kosten des Verfahrens wurden der Beklagten ( GmbH-Mandantin) auferlegt
8) Kostenfestsetzer geht ja nunmal nicht, daher direkt
https://www.ra-kotz.de/kostenerstattung.htm
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Kla1414
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#4

09.01.2024, 09:29

Im Vergleich steht:

Arbeitsverhältnis hat sein Ende gefunden

Gegner bekommt noch bis Dezember Beuttogehalt

Urlaube wurden alle gewährt

Zeugnis soll erstellt werden

Und mit gesondertem Beschluss steht „werden die Kosten des Verfahrens der Beklagten auferlegt“
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Adora Belle
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#5

09.01.2024, 10:06

Die KGE betrifft nur die Gerichtskosten. Die Anwaltskosten sind in I. Instanz gemäß § 12a Abs.1 ArbGG nicht erstattungsfähig.
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