Heyy Leute,
folgender Sachverhalt: Unsere Mandantin hatte uns beauftragt der Gegenseite, ihrem Nachbarn, ein Schreiben zu übersenden. (Vertretungsanzeige, Geltendmachung Forderung usw.)
Nun ging das eine Weile hin und her, der Nachbar hat oft einen kleinen Teilbetrag gezahlt aber nie wirklich große Summen.
Nachdem unserer Mandantin der Kragen geplatzt ist, bat sie uns sein Konto zu pfänden.
Voraussetzungen waren erfüllt, also haben wir dies getan. Nun haben wir aber erfahren, dass bereits zwei weitere Pfändungen vorliegen.
Kann man da irgendwas machen, sodass man "schneller" dran kommt oder irgendeinen Antrag stellen?
Mein Chef meint ja, ich bin der Ansicht, dass das nicht geht, weil einer der anderen Gläubiger das hätte bereits tun können oder nicht? Oder besteht die Möglichkeit, dass einer der Gläubiger das nicht tat, weil es zu dem Zeitpunkt, möglicherweise immer noch, nichts zu holen gibt?
Wäre euch für eine Antwort sehr dankbar.
Konto gepfändet Gegner
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- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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was willst denn machen? Wenn ihr nur dritter seid dann ist das so leider. Hat er VVZ abgegeben? hat er zuhause was zu pfänden? Haus oä?
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Ich möchte wissen, ob man in die Reihenfolge ändern kann aber eigentlich habe ich mir die Antwort auch selbst gegeben.paralegal6 hat geschrieben: ↑07.12.2023, 17:36was willst denn machen? Wenn ihr nur dritter seid dann ist das so leider. Hat er VVZ abgegeben? hat er zuhause was zu pfänden? Haus oä?