Kommanditanteile pfänden (ZV)

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Willswissen23
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#1

23.11.2023, 08:20

Guten Morgen Zusammen,

auf meiner Arbeit hab ich die Aufgabe bekommen herauszufinden wie man Kommanditanteile pfändet. In der Schule hatten wir nie dazu was gemacht und auf der Arbeit ist es das erste mal. Wie pfände ich solche Anteile? Sind dort spezielle Vorraussetzungen? Oder ist es das gleiche? Titel, Klausel Zustellung? Vielen Dank für die Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen
Willswissen23
M080820
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#2

14.12.2023, 12:31

Hallo,

hinsichtlich der Pfändung der Kommanditanteile ergeben sich grundsätzlich keine Besonderheiten. Die Vorschriften der offenen Handelsgesellschaft sind weitgehend anwendbar. ( § 161 Abs, II HGB). Drittschuldner ist laut BGH die Gesamthand, also die Gesellschaft.

LG
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