Heyy Leute,
folgender Sachverhalt:
WIr haben 2017 die ZV für unseren Mandanten gemacht und haben einen MB beantragt, welcher beim AG Stuttgart -Mahngericht- eingegangen ist. In dem Schreiben des Mahngerichts stand, dass wir eine Gerichtsgebühr zahlen müssen. Diese hat mein Chef aber doppelt überwiesen. Einmal am 08.05.2017 und einmal am 18.05.2017. Vom Gericht kam keine Mitteilung, dass er den Betrag doppelt überwiesen hat obwohl deutlich zu sehen ist, dass er dies eben getan hat. Das Geld ist auch nicht zurücküberwiesen worden.
Nun meine Frage: Hat mein Chef noch Anspruch auf das Geld oder ist der Anspruch darauf schon verjährt?
Unser Strafrechtler meint, der Anspruch wäre bereits verjährt, da der Anspruch bereits 6 Jahre zurückliegt.
Bei Verjährung greift zunächst einmal der § 195 BGB ein, denke ich zumindest jedes Mal, wenn ich das Wort "Verjährung" höre/lese. "Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre."
Was meint ihr?
Gibt natürlich noch andere Fristen wie bsp. die 30 jährige Verjährungsfrist aber diese sind ja mit bestimmten Vorraussetzungen verbunden.
Rückerstattung Gerichtsgebühr
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§ 6 GNotKG
Gruß
Oli
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Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
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Danke dir, Oli.