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Abrechnung Termin in Untervollmacht

Verfasst: 27.06.2023, 14:53
von Recht_Azubi
Heyy Leute,

folgender Sachverhalt:

Wir haben einen Termin in Untervollmacht wahrgenommen und ich soll nun die Abrechnung machen.

Bisherige Lösung von mir:

1,3 VG nach 3100 VV RVG
0,65 Terminsvertreter nach 3401 VV RVG
0,5 TG nach 3402 VV RVG
Postauslagen nach 7002 VV RVG
+ Umsatzsteuer

Kann ich das so lassen oder wird das doch anders abgerechnet? Spielt es eine Rolle, dass ein VU (Versäumnisurteil) erlassen wurde?

Für eine zeitnahe Antwort wäre ich euch dankbar.

Schönen Tag euch noch.

Re: Abrechnung Termin in Untervollmacht

Verfasst: 27.06.2023, 15:02
von Oliverreinhardt2
Wieso nimmst du die: 3100 und nicht die 3401, 3402?


0,65 VG, Nr.: 3401, 3100 VV
1,2 TG, Nr.: 3402, 3104 VV (in Eurem Fall bzgl. VU käme eine 0,5 TG in Betracht)
7002 VV
Ust. 7008 VV

Re: Abrechnung Termin in Untervollmacht

Verfasst: 27.06.2023, 15:13
von Recht_Azubi
Oliverreinhardt2 hat geschrieben:
27.06.2023, 15:02
Wieso nimmst du die: 3100 und nicht die 3401, 3402?


0,65 VG, Nr.: 3401, 3100 VV
1,2 TG, Nr.: 3402, 3104 VV (in Eurem Fall bzgl. VU käme eine 0,5 TG in Betracht)
7002 VV
Ust. 7008 VV
Verstehe, hatte das bei der VG als "normales" Verfahren gesehen.
Also müsste ich bei der TG auch nur eine 0,5 Gebühr nehmen, weil ein VU erlassen wurde?

Re: Abrechnung Termin in Untervollmacht

Verfasst: 27.06.2023, 15:20
von Oliverreinhardt2
Bei UBV fallen niedrigere Gebühren an.
Ja, bei einem VU fallen ebenfalls niedrigere Gebühren an.