Heyy Leute,
ich habe mal wieder eine Frage und zwar:
Ich mache gerade eine EMA und bräuchte einen Rat. § 792 ZPO spricht von Schuldner und Gläubiger. Kann ich den Paragraphen ebenfalls für die EMA bezgl. einer Nachlassangelegenheit nehmen oder gibt es da einen gesonderten Paragraphen? Bisher hab ich immer nur EMA´s für Forderungsangelegenheiten gemacht.
Für eure Hilfe wäre ich euch dankbar.
Einen schönen Tag wünsche ich euch noch.
Einwohnermeldeamtsanfrage
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 116
- Registriert: 16.02.2023, 15:52
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellter (Azubi)
- Software: ReNoStar
- Wohnort: Offenburg
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1759
- Registriert: 03.08.2022, 00:17
- Beruf: ReFaWi
- Software: RA-Micro
Hallo,
bei einer EMA ist es wichtig, dass du dein berechtigtes Interesse angibst.
Bsp.:
"...wir benötigen die EMA-Auskunft im Rahmen der Nachlassangelegenheit...
Es wird ferner mitgeteilt, dass die Auskunft nicht für Zwecke der Werbung genutzt und verarbeitet wird."
Aber § 792 ZPO, kannst du parallel anwenden.
bei einer EMA ist es wichtig, dass du dein berechtigtes Interesse angibst.
Bsp.:
"...wir benötigen die EMA-Auskunft im Rahmen der Nachlassangelegenheit...
Es wird ferner mitgeteilt, dass die Auskunft nicht für Zwecke der Werbung genutzt und verarbeitet wird."
Aber § 792 ZPO, kannst du parallel anwenden.
Gruß
Oli
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 116
- Registriert: 16.02.2023, 15:52
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellter (Azubi)
- Software: ReNoStar
- Wohnort: Offenburg
Heyy Oli,
der von dir "zitierte" Satz ist bereits in meinem Schreiben mit drin. Meine Frage war eben nur, ob ich den Paragraphen § 792 ZPO verwenden kann, da es sich um eine Nachlassangelegenheit handelt. Aber so wie ich dich verstehe, kann ich den auch benutzen.
Danke dir.
der von dir "zitierte" Satz ist bereits in meinem Schreiben mit drin. Meine Frage war eben nur, ob ich den Paragraphen § 792 ZPO verwenden kann, da es sich um eine Nachlassangelegenheit handelt. Aber so wie ich dich verstehe, kann ich den auch benutzen.
Danke dir.
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3050
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro
da es auch da vermutlich nen Schuldner und Gläubiger gibt ja, auch ansonsten ist der § nicht wirklich relevant sondern das berechtigte Interesse
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 116
- Registriert: 16.02.2023, 15:52
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellter (Azubi)
- Software: ReNoStar
- Wohnort: Offenburg
Das berechtigte Interesse habe ich bereits angegeben. Danke euch.paralegal6 hat geschrieben: ↑02.06.2023, 13:10da es auch da vermutlich nen Schuldner und Gläubiger gibt ja, auch ansonsten ist der § nicht wirklich relevant sondern das berechtigte Interesse
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1759
- Registriert: 03.08.2022, 00:17
- Beruf: ReFaWi
- Software: RA-Micro
Viel Erfolg.
Gruß
Oli
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...