Einwohnermeldeamtsanfrage

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Recht_Azubi
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#1

02.06.2023, 12:58

Heyy Leute,

ich habe mal wieder eine Frage und zwar:

Ich mache gerade eine EMA und bräuchte einen Rat. § 792 ZPO spricht von Schuldner und Gläubiger. Kann ich den Paragraphen ebenfalls für die EMA bezgl. einer Nachlassangelegenheit nehmen oder gibt es da einen gesonderten Paragraphen? Bisher hab ich immer nur EMA´s für Forderungsangelegenheiten gemacht.

Für eure Hilfe wäre ich euch dankbar.

Einen schönen Tag wünsche ich euch noch.
Oliverreinhardt2
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#2

02.06.2023, 13:05

Hallo,

bei einer EMA ist es wichtig, dass du dein berechtigtes Interesse angibst.

Bsp.:
"...wir benötigen die EMA-Auskunft im Rahmen der Nachlassangelegenheit...
Es wird ferner mitgeteilt, dass die Auskunft nicht für Zwecke der Werbung genutzt und verarbeitet wird."

Aber § 792 ZPO, kannst du parallel anwenden.
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
Recht_Azubi
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#3

02.06.2023, 13:08

Heyy Oli,

der von dir "zitierte" Satz ist bereits in meinem Schreiben mit drin. Meine Frage war eben nur, ob ich den Paragraphen § 792 ZPO verwenden kann, da es sich um eine Nachlassangelegenheit handelt. Aber so wie ich dich verstehe, kann ich den auch benutzen.

Danke dir.
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paralegal6
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#4

02.06.2023, 13:10

da es auch da vermutlich nen Schuldner und Gläubiger gibt ja, auch ansonsten ist der § nicht wirklich relevant sondern das berechtigte Interesse
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Recht_Azubi
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#5

02.06.2023, 13:11

paralegal6 hat geschrieben:
02.06.2023, 13:10
da es auch da vermutlich nen Schuldner und Gläubiger gibt ja, auch ansonsten ist der § nicht wirklich relevant sondern das berechtigte Interesse
Das berechtigte Interesse habe ich bereits angegeben. Danke euch.
Oliverreinhardt2
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#6

02.06.2023, 13:14

Viel Erfolg.
Gruß
Oli
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