Antwort auf Änderung KfA

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Recht_Azubi
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#1

01.06.2023, 14:52

Hallo Leute,

ich habe eine Frage und wäre euch für eine zeitnahe Antwort sehr dankbar.

Kollegin hat einen KfA gestellt und RA hat unterschrieben ohne richtig drüber zu schauen, was beantragt wird. So wurde im Endeffekt vollstreckbare Urteilsausfertigung/Vegleichsausfertigung, vollstreckbare Kostenfestsetzung gem. § 104 ZPO und Verzinsung gem. § 104 Abs. 1 ZPO beantragt. Weiterhin hat sie beantragt, nachstehend aufgeführte Kosten sowie in dem KfA nicht erfasste Gerichtskosten und Auslagenvorschüsse festzusetzen.

Antwort vom Gericht: Frage, wie der KfA auszulegen ist. Vorschlag: Lediglich ein Gerichtskostenausgleich wäre denkbar.

Mein Chef wollte nun, dass ich ein Antwortschreiben entwerfe und zusätzlich soll da eie Entschuldigung mit rein.

Wisst ihr wie ich das schreiben kann? Die Formulierung für den Vorschlag habe ich schon, nur für die Entschuldigung bräuchte ich Hilfe.

Danke schon mal im voraus.
Oliverreinhardt2
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#2

01.06.2023, 14:57

Hallo,

wieso soll da eine "Entschuldigung" mit rein? Deinem Chef obliegt die Prüfpflicht Anträge, welche er unterzeichnet, vor dem Absenden auf Korrektheit zu prüfen... :patsch
Eigentlich ist der Chef in der Verantwortung, ein entsprechendes Diktat zu verfassen und z. Erstellung an Euch weiterzugeben.

Schick uns mal deinen "Entwurf", was du bereits ausgearbeitet hast. :thx
Gruß
Oli
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Recht_Azubi
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#3

01.06.2023, 15:00

Dafür, dass eben dieser Fehler passiert ist, soll eine entsprechende Entschuldigung mit rein. Sowas wie "Durch ein Versehen.." oder so.

Wem sagst du das. Meinte dann zu mir "Ja..Sie können ja mal ein Schreiben entwerfen und ich schau drüber."

Was ich bis jetzt habe ist "In Sachen A ./. B wird in Bezug auf Ihr Schreiben vom Datum mitgeteilt, dass unser Kostenfestsetzungsantrag als Gerichtskostenausgleich auszulegen ist."

Das war es auch schon.
Oliverreinhardt2
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#4

01.06.2023, 15:05

Recht_Azubi hat geschrieben:
01.06.2023, 15:00
Dafür, dass eben dieser Fehler passiert ist, soll eine entsprechende Entschuldigung mit rein. Sowas wie "Durch ein Versehen.." oder so.
Was ich bis jetzt habe ist "In Sachen A ./. B wird in Bezug auf Ihr Schreiben vom Datum mitgeteilt, dass unser Kostenfestsetzungsantrag als Gerichtskostenausgleich auszulegen ist."
Vorschlag:

"...wird auf unseren KFA vom: ..., Bezug genommen und klargestellt, dass es sich um einen Antrag auf Gerichtskostenausgleich handelt."
Recht_Azubi hat geschrieben:
01.06.2023, 15:00
Wem sagst du das. Meinte dann zu mir "Ja..Sie können ja mal ein Schreiben entwerfen und ich schau drüber."
...was für ein Chef.
Entschuldigung kannst du (was ich nicht unbedingt machen würde, wie folgt formulieren:

"...wird auf den gerichtlichen Schriftsatz vom:..., Bezug genommen. Bei unserem monierten Antrag handelte es sich um ein Büroversehen."

Mehr würde ich nicht tippen... :panik
Gruß
Oli
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#5

01.06.2023, 15:20

Oliverreinhardt2 hat geschrieben:
01.06.2023, 15:05
Recht_Azubi hat geschrieben:
01.06.2023, 15:00
Dafür, dass eben dieser Fehler passiert ist, soll eine entsprechende Entschuldigung mit rein. Sowas wie "Durch ein Versehen.." oder so.
Was ich bis jetzt habe ist "In Sachen A ./. B wird in Bezug auf Ihr Schreiben vom Datum mitgeteilt, dass unser Kostenfestsetzungsantrag als Gerichtskostenausgleich auszulegen ist."
Vorschlag:

"...wird auf unseren KFA vom: ..., Bezug genommen und klargestellt, dass es sich um einen Antrag auf Gerichtskostenausgleich handelt."
Recht_Azubi hat geschrieben:
01.06.2023, 15:00
Wem sagst du das. Meinte dann zu mir "Ja..Sie können ja mal ein Schreiben entwerfen und ich schau drüber."
...was für ein Chef.
Entschuldigung kannst du (was ich nicht unbedingt machen würde, wie folgt formulieren:

"...wird auf den gerichtlichen Schriftsatz vom:..., Bezug genommen. Bei unserem monierten Antrag handelte es sich um ein Büroversehen."

Mehr würde ich nicht tippen... :panik
Entschuldigung würde ich selbst auch nicht rein machen wollen aber er möchte es eben so. Naja, danke dir für deine Hilfe. Schönen Tag dir noch.
Oliverreinhardt2
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#6

01.06.2023, 15:21

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#7

01.06.2023, 21:06

Entschuldigung packe ich auch mit rein. Man hat halt was falsch gemacht. Gehört sich doch so. Stand wohl im Urteil, dass die Kosten gegeneinander aufgehoben werden. Den KFA muss man eigentlich dann auch hinsichtl7ch der Gebühren zurück nehmen. Es ist immerhin ein Antrag, den kann man doch nicht einfach umdeuten.
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#8

01.06.2023, 21:15

Oliverreinhardt2 hat geschrieben:
01.06.2023, 14:57
Hallo,
wieso soll da eine "Entschuldigung" mit rein? Deinem Chef obliegt die Prüfpflicht Anträge, welche er unterzeichnet, vor dem Absenden auf Korrektheit zu prüfen... :patsch
Deswegen entschuldigt er sich ja auch🙄

Und wenn den KFA eine langjährige ReFa entworfen hat, sollte sie das auch können. Verstehe jetzt deinen Kommentar mal wieder nicht
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Oliverreinhardt2
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#9

02.06.2023, 07:51

Hallo,

wie bei #4 geschrieben: "...handelt es sich um ein Büroversehen."
Ich darf davon ausgehen, dass dies als "Entschuldigung" gewertet werden kann.
Gruß
Oli
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