Kläger verstirbt - Was nun? Welche Fristen müssen eingehalten werden?

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Recht_Azubi
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#1

26.05.2023, 11:21

Heyy Leute,

ich habe mal eine Frage und zwar:

Wir haben für unseren Mandanten (Kläger) Klage eingereicht und dieser ist nun verstorben. Mir ist bewusst, dass die Klage durch einen Rechtsnachfolger - sprich Erben - aufrecht erhalten werden. Nun müsste ich aber wissen wie es da mit den Fristen aussieht. Wie lange hat der Rechtsnachfolger Zeit, sich bei Gericht durch den Anwalt des verstorbenen Klägers zu melden und zu sagen, dass er die Klage bzw. das Klageverfahren anstelle des verstorbenen fortführen möchte?

Ich habe bis jetzt nur den § 239 ZPO gefunden aber da steht nichts über die Fristen die da mit einhergehen oder gibt es eventuell hierbei keine Fristen die man einhalten muss? Ich denke, dass es Fristen hierfür gibt, nur weiß ich allerdings nicht welche und wie lange.

Für eine zeitnahe Antwort wäre ich euch sehr dankbar.

Ps. Ich wünsche euch noch einen schönen Tag und ein wunderschönes Wochenende.
Oliverreinhardt2
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#2

26.05.2023, 11:32

(OLG Schleswig 18.3.13, 3 W 18/13

M.E. gibt es keine "starre Frist" zur Aufnahme d. Rechtsnachfolger des lfd. Verfahrens.
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
Oliverreinhardt2
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#3

26.05.2023, 11:43

Im Anwaltsblatt, findet sich auch eine interessante Diskussion darüner.
Gruß
Oli
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