Kostenfestsetzungsantrag
Verfasst: 23.05.2023, 15:13
Heyy Leute,
habe mal wieder eine Frage und zwar:
Ich habe letzte Woche eine Akte auf den Tisch bekommen und sollte einen KfA machen. Diesen habe ich gemacht und im Antrag habe ich beantragt, die vollstreckbare Urteilsausfertigung zu erteilen, vollstreckbare Kostenfestsetzung vorzunehmen gem. § 104 ZPO + Verzinsung gem. § 104 ZPO.
Drunter hab ich geschrieben die nachstehend aufgeführten Kosten sowie hier nicht erfasste Gerichtskosten und Auslagenvorschüsse festzusetzen.
Nun hat das Gericht so geantwortet: "Im Vergleich werden die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben. Demnach wird angefragt, wie Ihr Antrag auf Kf auszulegen ist. Vorliegend wäre lediglich ein Gerichtskostenausgleich denkbar."
Was meint der?
Ist es wegen dem Satz den ich danach geschrieben habe?
Wäre dankbar für eure schnelle Hilfe.
habe mal wieder eine Frage und zwar:
Ich habe letzte Woche eine Akte auf den Tisch bekommen und sollte einen KfA machen. Diesen habe ich gemacht und im Antrag habe ich beantragt, die vollstreckbare Urteilsausfertigung zu erteilen, vollstreckbare Kostenfestsetzung vorzunehmen gem. § 104 ZPO + Verzinsung gem. § 104 ZPO.
Drunter hab ich geschrieben die nachstehend aufgeführten Kosten sowie hier nicht erfasste Gerichtskosten und Auslagenvorschüsse festzusetzen.
Nun hat das Gericht so geantwortet: "Im Vergleich werden die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben. Demnach wird angefragt, wie Ihr Antrag auf Kf auszulegen ist. Vorliegend wäre lediglich ein Gerichtskostenausgleich denkbar."
Was meint der?
Ist es wegen dem Satz den ich danach geschrieben habe?
Wäre dankbar für eure schnelle Hilfe.