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Kostenfestsetzungsantrag

Verfasst: 23.05.2023, 15:13
von Recht_Azubi
Heyy Leute,

habe mal wieder eine Frage und zwar:

Ich habe letzte Woche eine Akte auf den Tisch bekommen und sollte einen KfA machen. Diesen habe ich gemacht und im Antrag habe ich beantragt, die vollstreckbare Urteilsausfertigung zu erteilen, vollstreckbare Kostenfestsetzung vorzunehmen gem. § 104 ZPO + Verzinsung gem. § 104 ZPO.

Drunter hab ich geschrieben die nachstehend aufgeführten Kosten sowie hier nicht erfasste Gerichtskosten und Auslagenvorschüsse festzusetzen.

Nun hat das Gericht so geantwortet: "Im Vergleich werden die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben. Demnach wird angefragt, wie Ihr Antrag auf Kf auszulegen ist. Vorliegend wäre lediglich ein Gerichtskostenausgleich denkbar."

Was meint der?

Ist es wegen dem Satz den ich danach geschrieben habe?

Wäre dankbar für eure schnelle Hilfe.

Re: Kostenfestsetzungsantrag

Verfasst: 23.05.2023, 15:20
von mrsgoalkeeper
Was für einen Titel hast Du? Wie lautet die Kostenentscheidung im Titel?

Re: Kostenfestsetzungsantrag

Verfasst: 23.05.2023, 15:57
von Recht_Azubi
mrsgoalkeeper hat geschrieben:
23.05.2023, 15:20
Was für einen Titel hast Du? Wie lautet die Kostenentscheidung im Titel?
Wir haben nur das Protokoll erhalten aber darin ist der Vergleich.

1. Beklagte soll an Kläger so und so viel zahlen
2. Beklagte an Kläger so und so viel außergerichtliche RA Kosten
3. Zahlung 1. und 2. sind bis ... an den Prozess- RA des Klägers zu leisten.
4. Mit diesem Vergleich sämtliche Ansprüche zwischen den Parteien abgegolten.
5. Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben.

so heißt es im Protokoll bzw. im Vergleich

Re: Kostenfestsetzungsantrag

Verfasst: 23.05.2023, 17:52
von Adora Belle
Laut Ziffer 5 sind die Kosten aufgehoben. Es gibt also keine Kostengrundentscheidung zu Euren Gunsten, damit erübrigt sich ein KFA. Deine Anträge ergeben deshalb in diesem Verfahren keinen Sinn. Wie das Gericht schrieb, sind nur die Gerichtskosten auszugleichen.

Kontrolliert Dich niemand? Bzw die von Dir bearbeiteten Akten? Immerhin muss den Antrag ja jemand Verantwortliches so rausgeschickt haben.

Re: Kostenfestsetzungsantrag

Verfasst: 24.05.2023, 12:06
von paralegal6
in welchem Jahr bist du denn? bei einem Vergleich käme wenn überhaupt eigentlich 106 zur Geltung, aber bei dem Tenor mit vollständiger Aufhebung natürlich gar nichts. Frage mich wie Adora wer dir den Auftrag zu 104 erteilt und das letztendlich unterschrieben hat